Jahreshauptversammlung am 8. März 2007Pressemitteilung vom 21. Februar 2007:Jahreshauptversammlung mit Wahlen zum Vorstand am 8. März 2007Am 8. März 2007 findet
um 19.30 Uhr im Bürgerhaus Mörfelden im Clubraum II die
Jahreshauptversammlung der Interessengemeinschaft zur Bekämpfung des
Fluglärms (IGF) statt. Nach dem Bericht des
Vorstandes und dem Kassenbericht ist der wichtigste Punkt die Wahl des
Vorstandes für die nächsten zwei Jahre. Insbesondere für die drei
Beisitzerplätze werden noch Interessenten gesucht. Ein Beisitzerplatz ist für
einen Vertreter der Mitgliedskommunen Büttelborn, Bischofsheim, Riedstadt,
Flörsheim und/oder Neu-Isenburg vorgesehen. Weitere Mitarbeiter für die Vorstandsarbeit sind gerne gesehen
und können sich bei den Vorstandsmitgliedern melden. Vorgesehen ist eine
intensive Beratung der weiteren Arbeit und der zukünftigen
Aufgabenschwerpunkte. In diesem und dem kommenden Jahr werden wichtige
Entscheidungen zum Ausbau des Frankfurter Flughafens erwartet. Ideen, Anregungen und Anträge dazu sind aus dem
Kreis der Mitglieder jederzeit herzlich willkommen, auch interessierte Bürger
können sich gerne bei der IGF engagieren. Der Vorstand möchte an
dieser Stelle auf die von 23. März bis zum 23. April stattfindende
Offenlegung der geänderten Unterlagen zum Flughafenausbau Frankfurt in den
Stadt- und Gemeindeverwaltungen im Rhein-Main-Gebiet hinweisen. Alle Bürger, die
sich in ihren Belangen durch die Änderungen der Planunterlagen erstmalig oder
stärker als bisher betroffen fühlen, können dann bis zwei Wochen nach Ablauf
der Auslegungsfrist, also spätestens bis zum 7. Mai 2007 Einwendungen gegen
die Planänderungen erheben. Der Vorstand ruft alle
Bürger dazu auf, von diesem Recht Gebrauch zu machen und sich schriftlich
gegenüber den Regierungspräsidenten in Darmstadt zu äußern. Die IGF ist gerne
bereit bei diesen Einwendungen behilflich zu sein. Dirk Treber, 1. Vorsitzender Stellungnahme für die Expertenanhörung zur Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 - Erweiterung Flughafen Frankfurt Main vom 13. bis 15. Februar 2007 in Wiesbaden.Geschäftsstelle: 40476; Grupellostr. 3; 40210 Düsseldorf Tel: 0211/66850-71, Fax: 0211/66850-73 PER E-MAIL 28.
Januar 2007 Herrn
MdL Clemens
Reif Vorsitzender
des Ausschusses für
Wirtschaft und Verkehr Hessischer
Landtag 65171
Wiesbaden Herrn
MdL Heinrich
Heidel Vorsitzender
des Ausschusses für
Umwelt, ländlicher Raum und
Verbraucherschutz Hessischer
Landtag 65183
Wiesbaden Antrag der Landesregierung betreffend Verordnung über die Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 – Erweiterung Flughafen Frankfurt/Main – Drucksache 16/6057 Sehr
geehrter Herr Reif, sehr
geehrter Herr Heidel, ich
nehme an Stelle von Herrn Prof. Dr.-Ing. Kurt Oeser aus Mörfelden-Walldorf an
der Anhörung zur Erweiterung des
Frankfurter Flughafens vom 13. bis zum 15. Februar teil. Herr
Oeser ist seit dem 3. Januar 2007 schwer erkrankt und kann nicht an der
Anhörung des Hessischen Landtages teilnehmen. Er
hat mich Ende Dezember 2006 gebeten, an seiner Stelle an der Veranstaltung
teilzunehmen. Ich
gehöre dem Vorstand der Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF) e. V. an und
habe seit dem Jahr 2000 verschiedene Funktion von ihm übernommen. Als
Vertreter der Bundesvereinigung gegen Fluglärm wirke ich seit Mitte 2000 im
Regionalen Dialogforum (RDF) mit, das als Nachfolgegremium aus dem
Mediationsverfahren zum Ausbau des Frankfurter Flughafens hervorgegangen ist.
Als überregionaler Vertreter der BVF gehöre ich der Kommission zur Abwehr des
Fluglärms am Frankfurter Flughafen an und wurde im November 2006 in den Vorstand
dieses Gremiums gewählt. Schließlich
bin ich 1. Vorsitzender der Interessengemeinschaft zur Bekämpfung des Fluglärms
(IGF) e. V., die 1965 von Herrn Kurt Oeser als erster Lärmschutzverein gegen
den damals geplanten Ausbau des Frankfurter Flughafens (Verlängerung des
bestehenden Parallelbahn-Systems und Bau der Startbahn 18 West) gegründet
wurde. Die IGF hat ca. 70 Mitglieder im gesamten Rhein-Main-Gebiet. Außer
zahlreichen Einzelpersonen gehören dem Verein auch fünf Städte und Gemeinden
an: Bischofsheim, Büttelborn und
Riedstadt (Kreis Gross-Gerau), Neu-Isenburg (Kreis Offenbach-Land) und
Flörsheim (Main-Taunus-Kreis). Ich
bedanke mich für die Einladung. Wegen der Erkrankung von Herrn Oeser konnte ich
nicht, wie ursprünglich beabsichtigt, die Stellungnahme mit ihm abstimmen. Die
von Ihnen erbetene Stellungnahme zu den Punkten 2.3, insbesondere 2.3.1 Luftverkehrsprognose,
Befriedigung des verkehrlichen Bedarfs (u. a. Betriebsregelungen/ Mediationsnacht/Nachtflugbeschränkungen) ist
beigefügt. Mit
einer Weiterleitung meiner Stellungnahme an die interessierte Öffentlichkeit
bin ich ausdrücklich einverstanden. Mit
freundlichen Grüssen Dirk
Treber. Stellungnahme von Dirk Treber für die Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF)zur Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr und im Ausschuss für Umwelt, ländlicher Raum und Verbraucherschutz des Hessischen Landtages vom 13. bis 15. Februar 2007 zur Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 – Erweiterung Flughafen Frankfurt/Main vom September 2006. 1. Vorbemerkung Nach einem längeren und intensiven Diskussionsprozess im Vorstand der Bundesvereinigung gegen Fluglärm sind wir zu der Auffassung gelangt, dass die Grenzen der Belastbarkeit für die Menschen im Rhein-Main-Gebiet durch die vom Frankfurter Flughafen ausgehenden Beeinträchtigungen (Lärm, Luftbelastung, Waldverluste, Versiegelung von Flächen, Eingriffe in Natur- und Landschaft) überschritten sind. Aufgrund der hohen Bevölkerungszahl und der sehr dichten Besiedlung ist ein weiterer Ausbau des Frankfurter Flughafens nicht zu verantworten. Eine umfassende Konzeption zur Reduzierung des Fluglärms: Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr, besonderer Lärmschutz der Tagesrandzeiten von 20 bis 22 Uhr und von 6 bis 8 Uhr und generelle Absenkung der Lärmgrenzwerte tags auf höchstens 60 dB(A), ist so schnell wie möglich zu realisieren. 2. Anmerkung zum Frankfurter MediationsverfahrenDie Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF) hat am Mediationsverfahren zum Ausbau des Frankfurter Flughafens mitgewirkt, allerdings sind wir zu der Auffassung gelangt, dass wichtige Prinzipien einer Mediation von der Hessischen Landesregierung und der Fraport AG nicht beachtet wurden: Nach Ende des Konflikts um den Bau der Startbahn 18 West hat keine kritische Aufarbeitung stattgefunden, obwohl die Landesregierung mehrfach eine „Befriedung der Region“ zugesagt hat. Die Fraport AG als Betreiber des größten deutschen Flughafens ist „kein guter Nachbar mit der Region“. Die Kommunikation mit den Flughafenanwohnern, Städten und Gemeinden, Umweltverbänden und Bürgerinitiativen ist nicht ausreichend. Das Mediationsverfahren zum Ausbau des Frankfurter Flughafens ist nicht mit allen vom Ausbau Betroffenen und Beteiligten durchgeführt worden. Die Hessische Landesregierung hat zum Mediationsverfahren einen fertigen Vertragstext vorgelegt, drei Mediatoren bestimmt und innerhalb sehr kurzer Fristen Gutachten und Stellungnahmen erarbeiten und diskutieren lassen. Diese Vorgehensweise entspricht nicht den Grundsätzen
eines Mediationsverfahrens. Ich erachte es für wesentliche, diese Punkte zu benennen, bevor ich jetzt zu dem geänderten Landesentwicklungsplan Bereich 2.3 Luftverkehrsprognose, 2.3.1. Befriedigung des
verkehrlichen Bedarfs (u. a.
Betriebsreglungen/Mediationsnacht/Nachtflug-beschränkungen) komme. 3. Luftverkehrsprognose Ganz generell möchte ich zunächst zum Thema Luftverkehrsprognose folgende Anmerkungen machen: Ursprünglich wurde der weitere Ausbau des Frankfurter Flughafens mit einer Kapazitätserhöhungen von 660.000 Flugbewegungen bis zum Jahr 2015 für notwendig erachtet, wobei ein stündlicher Koordinationseckwert von 120 Flugbewegungen zugrunde gelegt wurde. Bei dem geänderten LEP liegt jetzt eine Prognose bis zum Jahr 2020 vor, die von insgesamt 701.00 Flugbewegungen und einem Koordinationseckwert von 126 Flugbewegungen pro Stunde ausgeht. Ich halte es für höchst bedenklich, dass die jetzt vorgelegten Änderungen keine weitergehenden Perspektiven zur Entwicklung des Luftverkehrs aufweisen und die folgenden Fragestellungen unbeantwortet bleiben: Wie soll es am Frankfurter Flughafen nach dem Jahr 2020 weitergehen?Ich verweise auf den FAZ-Artikel vom 19. Januar 2007: „Nach dem Ausbau ist vor dem Ausbau“, dem zu entnehmen ist, dass über die zukünftige Entwicklung des Frankfurter Flughafens intensiv nachgedacht wird. Wie viele Flugbewegungen pro Jahr können bei Ausschöpfung aller denkbaren Optimierungsmöglichkeiten am Boden und in der Luft maximal abgewickelt werden? - 750.000 Flugbewegungen pro Jahr? - 800.000 Flugbewegungen pro Jahr? - 900.00 oder noch mehr Flugbewegungen pro Jahr? Bis zu welchem Wert kann der Koordinationseckwert bei einem ausgebauten Flughafen maximal ausgebaut werden, wenn alle denkbaren Optimierungspotenziale ausgenutzt werden? Welche zusätzlichen Belastungen sind für die Bevölkerung in der Rhein-Main-Region darüber hinaus noch zu erwarten? Mit welchen Maßnahmen des aktiven Schallschutzes können die zu erwartenden erhöhten Flugbewegungszahlen durch Lärmreduzierungen ausgeglichen werden? Ist die derzeitige Konzentration auf „die internationale Drehscheibenfunktion“des Frankfurter Flughafens noch zeitgemäß? Muss nicht im Rahmen eines gesamteuropäischen Mobilitätskonzeptes eine Planung für eine europaweite Flughafenstruktur mit drei oder vier Drehkreuzen entwickelt werden? Oder ist es nicht nachhaltiger, ein immer stärker diskutiertes und nachgefragtes Point-to-Point-System im Luftverkehr zu entwickeln? Ist es nicht sinnvoll auf der nationalen Ebene den Bereich Luftverkehr aus der Kompetenz der Länder auf die gesamtstaatliche Ebene zu übertragen und im Bundesverkehrswegeplan außer dem Straßen- und Schienenverkehr auch den Flughafenbetrieb und die zukünftige Planung festzuschreiben? Solange diese Probleme nicht überzeugend beantwortet und geklärt sind, kann keine Entscheidung über den vorliegenden Entwurf des Landesentwicklungsplans erfolgen. 4. Nachtflugverbot/Mediationsnacht/NachtflugbeschränkungenDer nächtliche Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm muss als verbindliches Ziel in den Landesentwicklungsplan aufgenommen werden und darf nicht in der unverbindlichen Rubrik Grundsätze verbleiben. Wir halten ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr für unverzichtbar. Die vorgesehene Mediationsnacht von 23 bis 5 Uhr ist absolut unzureichend, die geplante Konzentration von nächtlichen Flügen der sogenannten Mediationsnacht auf die Zeit von 22 bis 23 Uhr und von 5 bis 6 Uhr nach dem Ausbau widerspricht allen wissenschaftlichen Erkenntnissen der modernen Lärmwirkungsforschung. Die Tagesrandzeiten von 20 bis 22 Uhr und von 6 bis 8 Uhr sind zusätzlich besonders zu schützen. Nicht zu akzeptieren ist, die bisherige und wahrscheinlich auch für die Zukunft vorgesehene Praxis der Ausnahmeregelungen für die Nachtzeit. Diese kann nur für absolute Notfälle gelten, alle anderen bisher üblichen Ausnahmefälle sind aus dem Regelwerk zu streichen. Da im Dezember 2006 durch den Bundestag ein neues Fluglärmgesetz verabschiedet wurde, ist die Hessische Landesregierung aufgefordert, darzulegen, wie sich die dort vorgesehenen Lärmgrenzwerte auf die den derzeitigen Flughafenstatus und die Schutzbereiche auswirken und was diese Regelungen im Falle eines Flughafensausbaus durch eine weitere Bahn bedeuten? Außerdem ist von der Landesregierung zu erläutern, ob und welche weitergehenden Möglichkeiten von Betriebsbeschränkungen und weitergehenden Lärmreduzierungen am Frankfurter Flughafen auf der Grundlage des neuen Fluglärmgesetzes möglich sind? Es ist darauf hinzuweisen, dass die Mediation zum Ausbau des Frankfurter Flughafens seiner Zeit empfohlen hatte, bei der Novellierung des Fluglärmgesetzes die hier erarbeitenden weitergehenden Grenzwerte und Regelungen für Nachtflugverbote und –beschränkungen zu beachten, dieser Empfehlung ist der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung nicht gefolgt. 5. Schlussbemerkung Abschließend möchte ich ganz grundsätzlich zum Thema Frankfurter Flughafen und der Belastungssituation der Bürgerinnen und Bürger und der Städte und Gemeinden in der Rhein-Main-Region folgendes festhalten: Politik und Wirtschaft sind aufgefordert, die Grundsätze einer nachhaltigen Entwicklung der Rhein-Main-Region zu beachten: Dazu gehört, dass nicht einseitig die wirtschaftliche
Entwicklung und die Schaffung von Arbeitsplätzen propagiert wird,
die Themen Schutz der Umwelt und Förderung der Lebensqualität, sowie Sicherheit und Risikominimierung sind gleichwertig zu betrachten und in der praktischen Umsetzung anzuwenden. Sowohl die Hessische Landesregierung als auch die Fraport AG und die Luftverkehrswirtschaft sind aufgefordert, in einen umfassenden Dialog mit der Bevölkerung, den Kommunen und den Verbänden zu treten und ihre Arbeit und ihre Pläne offen und transparent zu kommunizieren.
Pressemitteilung vom 18. Januar 2007Podiumsdiskussion mit den Bürgermeisterkandidaten
zum Frankfurter Flughafen und zum Schutz vor Fluglärm am 1. Februar 2007 Am Donnerstag, den 1. Februar 2007 hat die
IGF die fünf Bürgermeisterkandidaten Heinz-Peter Becker (SPD), Bernd Körner
(CDU), Gerd Schulmeyer (DKP/Linke Liste), Peter Pfeifer (unabhängig) und Volker
Rauert (unabhängig) zu einer Podiumsdiskussion zum Frankfurter Flughafen und
dem Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm eingeladen. Die Veranstaltung findet um 19.30 Uhr im Bürgertreff des Bürgerhauses Mörfelden, Westendstrasse, 64546 Mörfelden-Walldorf statt. Die fünf Bewerber um das Bürgermeisteramt in
Mörfelden-Walldorf sollen zu den folgenden vier Themenkomplexen Stellung
nehmen: Wie ist ihre Haltung zum geplanten Ausbau des
Frankfurter Flughafens und welche Auswirkungen sehen Sie auf die zukünftige
Stadtentwicklung von Mörfelden-Walldorf? Welche Maßnahmen zur Lärmreduzierung und
Verbesserung der Wohn- und Umweltqualität für die Bevölkerung erwarten sie von
der Fraport AG, der Luftverkehrsindustrie, der hessischen Landesregierung, der
Bundesregierung und der EU-Kommission? Wie beurteilen Sie das neue
Fluglärmgesetz? Welche Handlungsmöglichkeiten zur Lärmbekämpfung sehen Sie als
zukünftiger Bürgermeister? Welche Vorstellungen haben sie zum kommunalen
Lärmminderungsplan für die Stadt Mörfelden-Walldorf? Wie und im welchem
Zeitraum sollen die notwendigen Schritte umgesetzt werden? Welche Initiativen planen Sie als zukünftiger
Bürgermeister gegen die
Luftverschmutzung und die Klimaveränderungen durch den Flugverkehr?
Welche konkreten Schritte sind von Ihnen vorgesehen? Die
Bevölkerung ist dazu herzlich eingeladen und hat Gelegenheit, Fragen zu stellen
und mit den Kandidaten zu diskutieren.
Geschäftsstelle: 40476; Grupellostr. 3; 40210 Düsseldorf Tel: 0211/66850-71, Fax: 0211/66850-73 Sperrfrist:
15:00 Uhr - das Gesetz soll gegen 14 Uhr verabschiedet
werden Köln, 14.12.2006 Bundestag beschließt neues Fluglärmschutzgesetz So bleibt der
Schutz vor Fluglärm auf der Strecke Die heute vom
Bundestag beschlossene Novellierung des Fluglärmschutzgesetzes genügt nicht den
selbst gesetzten Ansprüchen auf einen ausreichenden Lärmschutz. Die
vorgesehenen Grenzwerte für den Einsatz von passivem Schallschutz sind viel zu
hoch und befinden sich hart an der Grenze zur Gesundheitsgefährdung, so der
Präsident der Bundesvereinigung gegen Fluglärm, Helmut Breidenbach (Köln) –
ein präventiver Schutz der Bevölkerung findet nicht statt. Die Grenzwerte orientieren sich, entgegen den
Aussagen der Regierung, nicht an den neueren Erkenntnissen der
Lärmwirkungsforschung und können keinen ausreichenden Schutz der Bevölkerung
vor Fluglärm sicherstellen. Menschen im Umfeld bestehender Flughäfen sollen
künftig ungeschützt noch weitaus höhere Lärmwerte (entspr. dem etwa dreifachen
Verkehr) ertragen als Lärmbetroffene an neu zu errichtenden Flughäfen. Die
Grenzwerte für den Einsatz von passivem Schallschutz wurden im Vergleich zum
alten Fluglärmgesetz zwar deutlich abgesenkt - allerdings werden die neuen
Lärmschutzbereiche mit anderen Parametern gerechnet und sind nicht mehr direkt
vergleichbar. Zudem haben Gerichte und Behörden in den vergangenen Jahren
weitaus niedrigere Grenzwerte festgesetzt – hier bewirkt das Gesetz sogar einen
Rückschritt. Die bei bestehenden Flughäfen für den Einsatz von
passivem Schallschutz vorgesehenen Grenzwerte, Dauerschallpegel von 65
dB(A) für den Tag und 55 dB(A) für die Nacht (jeweils außen) sind deutlich zu
hoch. Fraglich ist, ob sie den Anforderungen des Art. 2 (2) GG zum Schutz der
Gesundheit der Bevölkerung genügen. Ein Dauerschallpegel tags von 65
dB(A) wird mit Ausnahme von zwei Messstellen auch an keinem Verkehrsflughafen
der Bundesrepublik erreicht. Bereits bei Fluglärmbelastungen von 60 dB(A) tags
werden Gesundheitsbeeinträchtigungen von Experten nicht mehr ausgeschlossen,
oberhalb von 65 dB(A) sind diese in Form von Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu
erwarten. Auch der Schutz
vor nächtlichem Fluglärm ist bei einem vorgesehenen Dauerschallpegel
(außen) von 55 dB(A) als Grenzwert für die Einrichtung von passivem
Schallschutz völlig unzureichend. Hier sind bereits bei 50 dB(A) Gesundheitsbeeinträchtigungen
nicht mehr auszuschließen, ab 55 dB(A) sind diese sogar in Form von
Herz-Kreislauferkrankungen zu erwarten. Um die Grenze zur erheblichen
Belästigung einzuhalten, dürften nachts Dauerschallpegel von 45 dB(A)
nicht überschritten werden. Aktive
Schutzmaßnahmen (z.B.
Nachtflugbeschränkungen) sind überhaupt nicht vorgesehen. Damit widerspricht
der Gesetzentwurf auch der europäischen Absicht, der in der
Betriebsbeschränkungsrichtlinie einen ausgewogenen Ansatz vorsieht und den
Schutz vor Fluglärm nicht allein auf passiven Schutz beschränken will. Ungenügend geschützt werden auch die Menschen unter
Betriebsrichtungen, die zumeist Wetter bedingt nur in bestimmten Zeiten aber
durchaus mehrere Wochen hintereinander beflogen werden. Der vorgesehene passive
Schallschutz wird voraussichtlich erst ab 2013 gewährt – der Umfang der
Leistungen ist dabei noch offen. Durch
die räumliche Reduktion der Schutzzonen und viele Ausnahmeregelungen können
die Siedlungsgebiete wiederum so dicht an die Verkehrsflughäfen heranrücken,
dass auch die Zielsetzung des Fluglärmgesetzes, gesunde Wohnverhältnisse
sicherzustellen, nicht erreicht wird. Die viel zu
hohen Grenzwerte aus dem Fluglärmgesetz sollen künftig auch in das
Luftverkehrsgesetz übernommen werden und als Maßstab für Genehmigungs- und
Planfeststellungsverfahren gelten. Nach Inkrafttreten des Gesetzes könnten
damit noch nicht bestandskräftige Bescheide, wie zu Berlin/Brandenburg
International und Leipzig/Halle, wieder einkassiert und auf ein niedrigeres
Schutzniveau verschlechtert werden. In Frankfurt wird die Umsetzung des Schutzkonzeptes
der Mediation gefährdet. Entgegen
seinem Namen wird das neue Fluglärmschutzgesetz eher die Flughäfen vor den
Menschen als die Menschen vor Fluglärm schützen. Die Bundesvereinigung gegen
Fluglärm wird die erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken prüfen lassen, so
Breidenbach. V.a.d.S.d.P. Helmut Breidenbach,
Präsident der BVF (Köln) erreichbar unter:
0179-5933203 Presseerklärung vom 30.11.2006IGF-Stellungnahme zur Ticona-Verlagerung und dem FlughafenausbauDie geplante Nordwestbahn am Frankfurter Flughafen und das Chemiewerk Ticona sind am gleichen Standort nicht zu vereinbaren. Dies zeigen die jetzt bekannt gewordenen Pläne, das Ticona-Werk in Kelsterbach zu schliessen und an einen anderen Standort zu verlagern. Dirk Treber erinnert daran, dass dies nach dem Kauf des ehemaligen Caltex-Geländes durch die Fraport AG die zweite große Gewerbefläche ist, die für die Erweiterung des Frankfurter Flughafens mit sehr viel Geld aufgekauft wird. Für die vorgesehene Beschäftigungsgesellschaft der ehemaligen Ticona-Mitarbeiter werden mit hoher Wahrscheinlichkeit auch erhebliche Steuermittel aufgewendet werden müssen. Hintergrund der Ticona-Verlagerung ist die frühe politische Festlegung von Ministerpräsident Roland Koch (CDU) und der Hessischen Landesregierung auf die Flughafenausbauvariante: Nordwestbahn. Diesem Ziel soll sich alles in der Rhein-Main-Region unterordnen, obwohl die Grenzen der Belastbarkeit bereits jetzt erreicht sind. Zusätzlicher Flächenverbrauch, erhebliche Eingriffe in Natur und Landschaft sowie eine weitere Zunahme des Fluglärms im Rhein-Main-Gebiet lassen sich mit Geld nicht ausgleichen. Die weitere Förderung der Monostruktur Flughafen Frankfurt verstärkt die strukturpolitischen Abhängigkeiten für die Städte und Gemeinden in der Rhein-Main-Region und zerstört einen gewachsenen und vielfältig entwickelten Wirtschafts- und Arbeitsmarkt. Auf der Strecke bleibt die Lebens- und Umweltqualität der hier lebenden und arbeitenden Menschen. Abschließend weist Dirk Treber darauf hin, dass die Rhein-Main-Region keinen weiteren Ausbau des Frankfurter Flughafens benötigt. Stattdessen ist sofort ein umfassendes Konzept zur Reduzierung des Fluglärms und ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr zu realisieren. Presseerklärung
vom 18. Dezember 2006 Neues Fluglärmgesetz bringt den Bürgern in der Rhein-Main-Region keine Verbesserungen Die am
vergangenen Donnerstag vom Deutschen Bundestag beschlossene Novellierung des
Fluglärmschutzgesetzes genügt nicht den selbst gesetzten Ansprüchen auf einen
ausreichenden Lärmschutz. Die vorgesehenen Grenzwerte für den Einsatz von
passivem Schallschutz sind viel zu hoch und befinden sich hart an der Grenze
zur Gesundheitsgefährdung, so Dirk Treber für die Interessengemeinschaft zur
Bekämpfung des Fluglärms - ein präventiver Schutz der Bevölkerung findet nicht
statt. Die Grenzwerte orientieren sich, entgegen den
Aussagen der Bundesregierung, nicht an den neueren Erkenntnissen der
Lärmwirkungsforschung und können keinen ausreichenden Schutz der Bevölkerung
vor Fluglärm sicherstellen. Menschen im Umfeld bestehender Flughäfen sollen
künftig ungeschützt noch weitaus höhere Lärmwerte (entspr. dem etwa dreifachen
Verkehr) ertragen als Lärmbetroffene an neu zu errichtenden Flughäfen. Die
Grenzwerte für den Einsatz von passivem Schallschutz wurden im Vergleich zum
alten Fluglärmgesetz zwar deutlich abgesenkt - allerdings werden die neuen
Lärmschutzbereiche mit anderen Parametern gerechnet und sind nicht mehr direkt
vergleichbar. Zudem haben Gerichte und Behörden in den vergangenen Jahren
weitaus niedrigere Grenzwerte festgesetzt – hier bewirkt das Gesetz sogar einen
Rückschritt. Die bei bestehenden Flughäfen für den Einsatz von
passivem Schallschutz vorgesehenen Grenzwerte, Dauerschallpegel von 65
dB(A) für den Tag und 55 dB(A) für die Nacht (jeweils außen) sind deutlich zu
hoch. Fraglich ist, ob sie den Anforderungen des Art. 2 (2) GG zum Schutz der
Gesundheit der Bevölkerung genügen. Ein Dauerschallpegel tags von 65
dB(A) wird mit Ausnahme von zwei Messstellen auch an keinem Verkehrsflughafen
der Bundesrepublik erreicht. Bereits bei Fluglärmbelastungen von 60 dB(A) tags
werden Gesundheitsbeeinträchtigungen von Experten nicht mehr ausgeschlossen,
oberhalb von 65 dB(A) sind diese in Form von Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu
erwarten. Auch der Schutz
vor nächtlichem Fluglärm ist bei einem vorgesehenen Dauerschallpegel
(außen) von 55 dB(A) als Grenzwert für die Einrichtung von passivem
Schallschutz völlig unzureichend. Hier sind bereits bei 50 dB(A) Gesundheitsbeeinträchtigungen
nicht mehr auszuschließen, ab 55 dB(A) sind diese sogar in Form von
Herz-Kreislauferkrankungen zu erwarten. Um die Grenze zur erheblichen
Belästigung einzuhalten, dürften nachts Dauerschallpegel von 45 dB(A)
nicht überschritten werden. Aktive
Schutzmaßnahmen (z.B. Nachtflugbeschränkungen und Nachtflugverbote) sind
überhaupt nicht vorgesehen.
Damit widerspricht der Gesetzentwurf auch der europäischen Absicht, der in der
Betriebsbeschränkungsrichtlinie einen ausgewogenen Ansatz vorsieht und den
Schutz vor Fluglärm nicht allein auf passiven Schutz beschränken will. Ungenügend geschützt werden auch die Menschen unter
Betriebsrichtungen, die zumeist Wetter bedingt nur in bestimmten Zeiten aber
durchaus mehrere Wochen hintereinander beflogen werden. Der vorgesehene passive
Schallschutz wird voraussichtlich erst ab 2013 gewährt – der Umfang der
Leistungen ist dabei noch offen. Durch
die räumliche Reduktion der Schutzzonen und viele Ausnahmeregelungen können
die Siedlungsgebiete wiederum so dicht an die Verkehrsflughäfen heranrücken,
dass auch die Zielsetzung des Fluglärmgesetzes, gesunde Wohnverhältnisse
sicherzustellen, nicht erreicht wird. Die viel zu
hohen Grenzwerte aus dem Fluglärmgesetz sollen künftig auch in das
Luftverkehrsgesetz übernommen werden und als Maßstab für Genehmigungs- und
Planfeststellungsverfahren gelten. Nach Inkrafttreten des Gesetzes könnten
damit noch nicht bestandskräftige Bescheide, wie zu Berlin/Brandenburg
International und Leipzig/Halle, wieder einkassiert und auf ein niedrigeres
Schutzniveau verschlechtert werden. In Frankfurt wird die Umsetzung des
Schutzkonzeptes der Mediation in Frage gestellt, selbst ein eingeschränktes
Nachtflugverbot von 23 bis 5 Uhr beim Ausbau des Flughafens ist rechtlich nicht
abgesichert. Entgegen
seinem Namen wird das neue Fluglärmschutzgesetz eher die Flughäfen vor den
Menschen als die Menschen vor Fluglärm schützen. Die Interessengemeinschaft
gegen den Fluglärm wird mit anderen Betroffenen die erheblichen
verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das neue Gesetz prüfen lassen, so Dirk
Treber abschließend. Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V. ist umgezogen
Die neue Adresse der Geschäftsstelle lautet ab dem 6. November 2006:
Grupellostr. 3 Einladung zum BBI-Fest im Kelsterbacher Wald
Pressemitteilung vom 22. Mai 2006:
Feiern Sie mit
uns: 1:0 für die Region, Fraport AG im Abseits.
Zu einem Fest am Pfingstsonntag im
Kelsterbacher Wald lädt die Interessengemeinschaft zur Bekämpfung des Fluglärms
(IGF) e. V. gemeinsam mit den anderen Bürgerinitiativen aus der
Rhein-Main-Region und dem Bündnis der Bürgerinitiativen „Kein Flughafenausbau –
Für ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr“ ein. Anlass ist die erhebliche Verzögerung des Baus der geplanten Landebahn, die ja schon zur Fußball-WM fertig sein sollte. Tatsächlich ist gerade erst der Erörterungstermin mit einem kläglichen Ergebnis für Fraport AG zu Ende gegangen. Laut Fraport-Chef Wilhelm Bender wird die Landebahn jetzt frühestens 2010 in Betrieb gehen. Deshalb auch das Motto: „1:0
für die Region, Fraport im Abseits: Fußball-WM und keine neue Landebahn“.
Wir wollen gemeinsam mit den Mitstreitern aus den anderen
Bürgerinitiativen, Kommunen und
Umweltverbände die bisher erreichte Verzögerung beim Flughafenausbau in
Frankfurt feiern. Auch in den nächsten Wochen und Monaten wird der weitere Fortgang
des Planfeststellungsverfahrens aufmerksam zu verfolgen sein. Feiern Sie mit uns diesen
Etappensieg. Über Ihr Kommen würden wir uns sehr freuen. Das Fest am Kelsterbacher
Mönchwaldsee (Waldarbeiterhütte) beginnt am Pfingstsonntag, den 4. Juni 2006 um
14.00 Uhr. Es gibt Kaffee und Kuchen, Getränke,
Salate, Live-Musik, Spiele und Kinderprogramm. Wir grillen: bitte Würstchen,
Fleisch, Bestecke und Geschirr selbst mitbringen. Bitte lassen Sie das Auto zu Hause,
es gibt kaum Parkplätze in der Nähe. Wir empfehlen, dass sich möglichst viele
verabreden und gemeinsam mit dem Fahrrad in den Kelsterbacher Wald fahren. Interessengemeinschaft zur
Bekämpfung des Fluglärms (IGF) e. V. im Bündnis der Bürgerinitiativen
„Kein Flughafen – Für ein Nachtflugverbot von 22 – 6 Uhr“. BVF zum Ende des Erörterungstermins zum Ausbau des Frankfurter Flughafens. Wenige Wochen nach Ende des Erörterungstermins zum Ausbau des Frankfurter Flughafens zieht die Bundesvereinigung gegen Fluglärm das Fazit, dass auch der Regierungspräsident die vorgelegten Unterlagen der Fraport für ungenügend hält. Dies ergibt sich aus den diplomatisch gefassten Worten des Regierungspräsidenten Dieke „Wir haben noch bei so vielen Punkten Nachforderungen, wahrscheinlich, stellen müssen - oder die Planfeststellungsbehörde wird die Nachforderungen auf unsere Empfehlung hin wohl vornehmen, dass noch eine Menge nachgearbeitet wird“ - nach Ansicht der Bundesvereinigung ein vernichtendes Urteil über die Argumentation der Fraport. Als Ergebnis des Erörterungstermins stellt die Bundesvereinigung fest, dass die die Bevölkerung schützenden Elemente des Mediationsergebnisses nur rudimentär umgesetzt werden sollen. So sind zahlreiche Ausnahmen vom Nachtflugverbot vorgesehen, das auch im Kern keineswegs sicher ist. Weder beantragte Fraport eine Begrenzung der Flugbewegungszahlen in den Tages- und Nachtrandstunden noch hat sie sich mit einer Kontingentierung von Lärm und Flugbewegungszahlen einverstanden gezeigt. Aktiver Lärmschutz ist fast überhaupt nicht vorgesehen; die Fraport verstößt damit auch gegen die Auflage aus dem Planfeststellungsbeschluss von 1971, auf lärmarme Flugverfahren hinzuwirken. Das Konzept zum passiven Schallschutz bleibt weit hinter dem Mediationsergebnis zurück. Die vorgesehene Führungsrolle der Fraport beim Lärmschutz wird nicht angestrebt. Angesichts dieser Missachtung der Lärmschutzvorgaben wies der stellvertretende Vorsitzende der Bundesvereinigung Fuld darauf hin, dass Hessische CDU, FDP und SPD nur einen Ausbau auf Basis des Mediationsergebnisses unterstützen, und forderte auch die hessischen Abgeordneten im Bundestag auf, sich gegen Vorgaben auf Bundesebene zur Wehr zu setzen, die eine Umsetzung des Mediationsergebnisses zumindest erschweren, wenn nicht gar unmöglich machen. Es wurde im Verlauf der Erörterung deutlich, dass in den Unterlagen ein beschönigendes Bild der Ausbaufolgen dargestellt wird. Eine Rechtfertigung, warum der Hubverkehr ausgerechnet im Rhein-Main-Gebiet abgewickelt werden muss, erfolgte nicht. Der Prognosezeitraum wurde zu kurz gewählt, es wurde nicht die Kapazität in die Auswirkungsbetrachtungen eingestellt, sondern nur ein im Jahr 2015 erwartetes Verkehrsaufkommen. Bei der Lärmberechnung wurden Ansätze gewählt, die offenbar zu einer Unterschätzung der Lärmimmission führen; besonders gravierend ist hierbei, dass die Fraport einen Anteil der Ostbetriebsrichtung dem Gutachter nannte, der deutlich geringer ist als in den letzten 10 Jahren. Die Lärmauswirkungen wurden hinsichtlich langfristigen gesundheitlichen Auswirkungen, Schlafstörungen, Kommunikationstörungen und Belästigung verharmlost; die Gutachter haben Literatur nur selektiv ausgewertet. Völlig unzureichend wurde die Sicherheitsproblematik untersucht; neben einer Unterschätzung des Risikos blieben völlig unberücksichtigt u.a. die ICE-Strecke, Schulen und Kindergärten sowie das Risiko für Menschen auf dem Flughafengelände. Das Vogelschlagrisiko im Bereich der Mainbrücken wurde nicht angemessen ermittelt. Das Kleinrechnen von Auswirkungen wurde besonders deutlich bei der Wahrscheinlichkeit des Auftretens von Wirbelschleppen - das diesbezügliche Gutachten weist keinerlei Risiko für Raunheim aus, wogegen in den Jahren 1995-1999 immerhin 9 Fälle im Bereich Raunheim-Rüsselsheim dokumentiert sind, bei denen die Fraport Schadensersatz geleistet hat. Auch das Hauptargument für die Rechtfertigung des Ausbaus, die Entstehung neuer Arbeitsplätze, konnte von der Antragstellerin nicht schlüssig vorgetragen werden. Die vorgelegte Berechnung basiert nicht nur auf veralteten Zahlen; auch die Methodik, die auf einer einfachen Korrelation von Wirtschaftswachstum und Flughafenentwicklung beruht, ist nicht zum Nachweis eines positiven Effekts geeignet. Ein Kennzahlenvergleich lässt auch die Möglichkeit einer negativen Arbeitsplatzentwicklung erkennen; die Überleitung zu Absolutzahlen ist nicht nachvollziehbar. Derzeit offen ist der Ausgang des Änderungsverfahrens zum Landesentwicklungsplan. Vorgesehen war die Beschlussfassung im 2. Halbjahr 2005; diese ist nicht erfolgt. Im Sommer 2005 erfolgte die Öffentlichkeitsbeteiligung; hierbei wurde erkennbar, dass die Änderung sich weitgehend auf die von der Fraport vorgelegten Gefälligkeitsgutachten stützt. Darüber hinaus wurden auch Gutachten zur Istsituation des Risikos im Bereich der Ticona berücksichtigt; diese Gutachten zur Istsituation waren aber zum Zeitpunkt der Auslegung nicht fertig gestellt, nicht veröffentlicht und nicht zugänglich. Es läuft deshalb ein Beschwerdeverfahren bei der EU-Kommission wegen Missachtung der Umweltinformations-Richtlinie; die Bundesvereinigung hält das Beteiligungsverfahrens aufgrund der bewussten rechtswidrigen Zurückhaltung von Informationen für nicht ordnungsgemäß. Dr.-Ing.
Berthold Fuld Rückfragen unter Tel. 06172 928928 oder 0178 2928928 BVF zur Novellierung des Fluglärmgesetzes Die am
1.2.2006 vom Bundeskabinett beschlossene Novelle des Fluglärmgesetzes genügt
nicht den selbst gesetzten Ansprüchen auf einen ausreichenden Lärmschutz. Die
vorgesehenen Grenzwerte für den Einsatz von passivem Schallschutz sind viel zu
hoch und befinden sich an der Grenze zur Gesundheitsgefährdung – ein
präventiver Schutz der Bevölkerung findet nicht statt. Die Grenzwerte orientieren sich, entgegen den
Aussagen der Regierung, nicht an den neueren Erkenntnissen der
Lärmwirkungsforschung und können keinen ausreichenden Schutz der Bevölkerung
vor Fluglärm sicherstellen. Menschen im Umfeld bestehender Flughäfen haben
weitaus höhere Lärmwerte (und damit den dreifachen Verkehr) zu ertragen als
solche an neu zu errichtenden Flughäfen. Die bei bestehenden Flughäfen für den Einsatz von
passivem Schallschutz vorgesehenen Grenzwerte liegen mit einem
Dauerschallpegel von 65 dB(A) für den Tag und 55 dB(A) für die Nacht (jeweils
außen) deutlich zu hoch und genügen nicht den Anforderungen des Art. 2 (2) GG
zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung. Ein Dauerschallpegel tags von 65 dB(A) wird mit Ausnahme von zwei Messstellen an keinem
Verkehrsflughafen der Bundesrepublik erreicht. Die vorgesehenen Grenzwerte
würden bis zum Einsatz von passivem Schallschutz täglich mehrere hundert laute
Überflüge zulassen und damit schon bestehende günstigere Regelungen an einigen
deutschen Flughäfen in Frage stellen. Bereits bei Fluglärmbelastungen von 60
dB(A) tags schließt das Umweltbundesamt Gesundheitsbeeinträchtigungen nicht
mehr aus, oberhalb von 65 dB(A) sind diese in Form von
Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu erwarten. Insbesondere der Schutz
vor nächtlichem Fluglärm ist bei einem vorgesehenen Dauerschallpegel
(außen) von 55 dB(A) als Grenzwert für die Einrichtung von passivem
Schallschutz völlig unzureichend. Bereits bei einem Dauerschallpegel von 50
dB(A) schließt das Umweltbundesamt Gesundheitsbeeinträchtigungen nicht mehr
aus, ab 55 dB(A) sind diese sogar in Form von Herz-Kreislauferkrankungen zu
erwarten. Um die Grenze zur erheblichen Belästigung einzuhalten, dürften
nachts Dauerschallpegel von 45 dB(A) nicht überschritten werden. Die neueren Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung,
repräsentiert durch die umfangreiche DLR-Untersuchung, legen nahe, dass zur
Bestimmung der zulässigen Grenzwerte neben den Dauerschallpegeln auch die
Aufwachwahrscheinlichkeit als Dosis / Wirkungsbeziehung zu berücksichtigen
ist. Aktive
Schutzmaßnahmen (z.B.
Nachtflugbeschränkungen) sind überhaupt nicht vorgesehen. Damit widerspricht
der Gesetzentwurf auch der europäischen Absicht, der in der
Betriebsbeschränkungsrichtlinie einen ausgewogenen Ansatz vorsieht und den
Schutz vor Fluglärm nicht allein auf passiven Schutz beschränken will. Die von der EU-Kommission vorgegebene neue Kenngröße - “Lden“ (day,
evening, night) -, die zu einer stärkeren
Gewichtung der Nacht- und Tagesrandzeiten führt, wurde von den deutschen
Ministerien nicht übernommen. Damit genügt die deutsche Gesetzgebung nicht dem
künftigen europäischen Standard der Lärmbeurteilung. Das gefächerte zeitliche
Verschieben der Schallschutzmaßnahmen bis hin zum Jahr 2018 legt den
Verdacht nahe, dass Großprojekte wie der Ausbau den Frankfurter Flughafens oder
des Großflughafens Berlin/Brandenburg erst noch unbeeinflusst abgewickelt
werden sollen. Zusätzlich torpedierte die Arbeitsgemeinschaft der Deutschen
Verkehrsflughäfen (ADV) die Festlegung sachgerechter Grenzwerte für den Einsatz
von passivem Schallschutz, indem sie die Folgekosten auf realitätsferne
astronomische Werte hochrechnete. Entgegen
den Aussagen des Verkehrsministeriums reduzierten sich die bisherigen Schutzzonen bei einer Anwendung der
Werte des Kabinettsbeschlusses zum Fluglärmgesetz bei vielen Flughäfen z. T.
sogar dramatisch (z. B. in Düsseldorf auf 40 %). Die Behauptung, dass
Grenzwerte für den Einsatz von passivem Schallschutz im Vergleich zum alten
Fluglärmgesetz abgesenkt wurden, verschweigt, dass die bislang vorhandenen
Schutzgebietszonen mit anderen Parametern gerechnet worden sind. Damit wird
auch die Aussage des Verkehrsministeriums hinfällig, dass wesentlich mehr
Menschen Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen erhielten. In dem Gesetzentwurf werden keine Aussagen darüber
getroffen, dass das vorhandene Schutzniveau
beizubehalten ist. Im Regelungsteil für das LuftVG ist hingegen vorgesehen,
dass bei Genehmigungsverfahren im Rahmen der Abwägung die neuen Grenzwerte des
Fluglärmgesetzes zugrunde gelegt werden sollen (siehe § 2 Abs. 2 FluLärmG).
Eine solche Regelung ist nicht tragbar. Ein bereits erreichtes Schutzniveau
darf nicht wieder reduziert und weitergehende Maßnahmen müssen erlaubt werden. Mit der zunächst vorgesehenen 100:100-Regelung sollte sichergestellt werden, dass die Bevölkerung
auch dann den notwendigen Schutz vor Fluglärm durch passiven Schallschutz
erhält, wenn eine Betriebsrichtung (in der Regel bei Ostwetterlagen) nur zu
bestimmten Phasen des Jahres beflogen wird. Die nunmehr in der Novelle vorgesehene
Sigma-Regelung würde die Rechtslage der Betroffenen gravierend verschlechtern
und diese bei den entsprechenden Wetterlagen weitgehend ungeschützt lassen –
dies darf nicht geschehen. Das neue Fluglärmgesetz
würde in der vorliegenden Form wie das alte aus dem Jahr 1971 in erster Linie
ein Bauplanungsgesetz, dass das zu
starke Heranwachsen der Wohnbebauung an die Flughäfen verhindern soll. Die in einem früheren Referentenentwurf vorgesehenen
Siedlungsbeschränkungen sind aber in dem Kabinettsbeschluss fallengelassen
worden. Durch die räumliche Reduktion der Schutzzonen und viele Ausnahmeregelungen
können Siedlungsgebiete wiederum so dicht an die Verkehrsflughäfen
heranrücken, dass eine der Zielsetzungen des Fluglärmgesetzes, gesunde
Wohnverhältnisse sicherzustellen, überhaupt nicht erreicht wird. In dieser
Hinsicht widerspricht das Fluglärmgesetz sogar den Interessen der
Flughafenbetreiber. Entgegen seinem Namen würde das neue Fluglärmgesetz
dennoch eher die Flughäfen vor den Menschen als die Menschen vor Fluglärm
schützen. Es wäre kein modernes Gesetz, sondern bei seiner Einführung bereits
ebenso überholt, wie das erste Fluglärmgesetz bei seiner Verabschiedung 1971.
Im weiteren Gesetzgebungsverfahren sind deutliche Nachbesserungen notwendig. Helmut Breidenbach, Präsident der BVF
(Köln)
Tel. erreichbar 0179-5933203 Presseerklärung zum Ende des ErörterungsterminsPresseerklärung vom 28. März 2006: Erörterungstermin hat zahlreiche Fragen nicht geklärt
Zum gestern zu Ende gegangen Erörterungstermin für den Flughafenausbau in Frankfurt erklärt Dirk Treber, 1. Vorsitzender der Interessengemeinschaft zur Bekämpfung des Fluglärms (IGF) e. V.: „Viele Fragen wurden nicht geklärt, ein Planfeststellungsbeschluss auf der jetzigen Erkenntnislage erscheint mir undenkbar.“
Das von der Fraport AG vorgelegte Prognosegutachten enthält zahlreiche Fehler und Ungereimtheiten. Die dort angeführten Zahlen für den Ausbau der internationalen Drehschreibe Frankfurt hat nicht berücksichtigt, dass die Deutsche Lufthansa ihre Flieger auf die drei Hubs Frankfurt, München und Zürich verteilt. Die neue grosse internationale Luftverkehrsdrehscheibe nach dem mittleren und fernen Osten wird gegenwärtig in Dubai gebaut, es sind über 70 Anlegepositionen für den neuen A380 vorgesehen. Die zunehmende Bedeutung der Billigfluglinien und das veränderte Reiseverhalten der Menschen ist überhaupt nicht untersucht worden. Die Frage, ob in Zukunft verstärkt Direktflüge stattfinden, anstelle des bisherigen Drehscheibenprinzips, wurde nicht ausreichend bewertet. Auch der veränderte Altersaufbau unserer Gesellschaft und die allgemein schlechte wirtschaftliche Entwicklung wird nur unzureichend bewertet. Eine schlüssige Begründung für den Bedarf, den Frankfurter Flughafen auszubauen, konnte die Fraport AG nicht nachweisen.
Die Erörterung hat außerdem gezeigt, dass die Fraport AG, die Vereinbarungen der sogenannten Mediation zum Nachtflugverbot und zum Anti-Lärm-Pakt nur durch ein unzureichendes Schutzkonzept realisieren will. Die vorgelegten Lärmgutachten und das Schutzkonzept der sogenannten „Lärm-Synoptiker“ sind mangelhaft, die Bevölkerung wird in Zukunft zusätzliche Einbussen an Lebensqualität hinnehmen müssen. Die Fluglärmbelastung wird mit den weiter steigenden Flugbewegungen zunehmen. Die ohnehin immer kleineren Naherholungsgebiete werden durch weitere Waldabholzung, Grundwasserabsenkung und Bodenversiegelung reduziert und lassen sich nicht durch Regionalparks oder Aufforstungen im 50 km Entfernung ausgleichen.
Der Erörterungstermin hat sehr deutlich gezeigt, dass die Wirtschaftlichkeit an erster Stelle steht, Sicherheit erst später kommt und der Umwelt- und Gesundheitsschutz der Anwohner nachrangig ist.
Das Thema Sicherheit konnte weder im Hinblick auf das Vogelschlagrisiko, noch auf die Firma Ticona in Kelsterbach oder das Tanklager in Raunheim geklärt werden. Im Gegenteil die Risiken einer neuen Landebahn im Nordwesten für die Anwohner, die Beschäftigten der Firma Ticona wie auch der Flugzeugnutzer selbst werden zunehmen.
Kritisiert werden muss auch das Verhalten der beim Erörterungstermin anwesenden Fraport-Mitarbeiter. Sie haben sehr häufig zu den Fragen der Bürger die Antwort verweigert, sich arrogant und von oben herab verhalten. Ein Dialog mit der Region und eine gute Nachbarschaft sieht anders aus. Ein modernes Firmenmanagement müsste eigentlich wissen, dass ein konstruktiver Kommunikationsprozess mit der Flughafenregion, seinen Bürgern und Kommunen anderes zu führen ist.
Dirk Treber abschließend: „Die Fraport AG bis heute nichts aus den Auseinandersetzungen um den Bau der Startbahn 18 West gelernt. Solange die hessische Landesregierung und ihre nachgeordneten Behörden diese Verhaltensweise akzeptieren, wird die Fraport AG ihre Ausbaupolitik ungebremst fortsetzen können. Wir fühlen uns in der Auffassung bestätigt, dass ein weiterer Flughafenausbau in Frankfurt nicht zu verantworten ist. Die Grenzen der Belastbarkeit der Region sind längst erreicht. Die Bürgerinnen und Bürger brauchen jetzt ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr, einen umfassenden Lärmschutz und die Reduzierung der Umweltbelastungen durch den Flughafenbetrieb.“
Jahreshauptversammlung der IGF 2006Pressemitteilung vom 20. März 2006: Jahreshauptversammlung: Nachflugverbot und neues FluglärmgesetzAuf der Jahreshauptversammlung der Interessengemeinschaft zur Bekämpfung des Fluglärms (IGF) wurde die Forderung nach einem Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen von 22 bis 6 Uhr einmütig bekräftig. Angesichts der Forderungen der Lufthansa beim Erörterungstermin in Offenbach nach einem „praktikabeln Nachtflugverbot“, um bestimmte Frachtflüge in den Nachtzeiten abzuwickeln, verweist Dirk Treber auf das Mediationsergebnis: „Immer wieder hat der hessische Ministerpräsident Koch (CDU) darauf hingewiesen: ‚kein Flughafenausbau ohne Nachtflugverbot’. Heißt dies umgekehrt auch: ohne Nachtflugverbot kein Flughafenausbau?“ Wir erwarten, dass die Landesregierung jetzt klarstellt, ob sie zu ihren Versprechen stehen wird oder sich nach dem Motto aus dem Staub macht: Wir hätten ja gerne ein Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen gewollt, aber die Gerichte haben anders entschieden.
Weiteres Schwerpunktthema der IGF-Tätigkeit des vergangenen Jahres war die Forderung nach einem neuen Fluglärmgesetz. Der Anfang Februar 2006 vom neuen Umweltminister Gabriel (SPD) vorgelegte Entwurf für ein Fluglärmschutz erfüllt diese Voraussetzungen nicht. Dirk Treber zog folgendes Fazit: Das Fluglärmschutzgesetz bietet Schutz nur für eine ganze kleine Minderheit, es sind keinerlei aktive Schallschutzmaßnahmen vorgesehen. Die Bürger in der Rhein-Main-Region werden durch das neue Gesetz schlechter gestellt als die Betroffenen an anderen Flughäfen. Aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung bleiben unberücksichtigt, die Luftfahrtlobby stützt sich auf ein Gefälligkeitsgutachten: die sogenannte Frankfurter Lärmsynopse. Die Ergebnisse des Frankfurter Mediationsergebnisses finden keine Berücksichtigung. Die „Sigma-Regelung“ anstelle der 100:100-Regelung führt zu absolut unzumutbaren Lärmbelastungen ohne Schutzanspruch der bei seltenen Betriebsrichtungen betroffenen Bürger. Ebenso wie die Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF) kommen wir zu dem Ergebnis: Wirtschaftsinteressen der Luftfahrt haben Vorrang vor den Grundrechten der Bürger auf Gesundheit und Lebensqualität. Der jetzt vorgelegte Entwurf der großen Koalition in Berlin ist verfassungswidrig. Wir brauchen ein Fluglärmgesetz, das die Bürger umfassend und präventiv schützt. Wir fordern alle hessischen Bundestagsabgeordneten auf, dem Gesetz in der vorliegenden Form nicht zu zustimmen.
Zur Kommunalwahl hat die IGF darauf verzichtet, die Parteien zu ihrer Position zum Flughafen und zum Lärmschutz zu befragen. Anlass dafür ist, dass bei der Bundestagswahl im September 2005 der Wahlkreis-Bundestagsabgeordnete Gerald Weiss (CDU) aus Rüsselsheim sich davor gedrückt hat, zu begründen, warum er und seine Partei für den Ausbau des Frankfurter Flughafens sind. Die ist kein einmaliger Vorgang.
Wir wissen, das es bei SPD, CDU und FDP unterschiedliche Meinungen auf kommunaler Ebene, der Landes- und Bundespolitik zum Ausbau des Flughafens in Frankfurt gibt. Wir empfehlen deshalb allen Bürgerinnen und Bürgern bei der am 26. März stattfinden Kommunalwahl genau zu prüfen, welche Haltung die einzelnen Kandidaten und Ihre Parteien zum Flughafenausbau und für eine aktive Lärmschutzpolitik einnehmen und dann ihre Wahlentscheidung zu treffen.
Die nächste für alle interessierten Mitglieder und Bürger öffentliche Vorstandsitzung findet am Donnerstag, den 13. April um 19.30 Uhr im Kegler-Treff des Bürgerhauses Mörfelden, Westendstraße 60 statt.
Weiterer Terminhinweis: 25. April 2006 – Tag gegen Lärm. Bundesweit finden dazu verschiedene Aktivitäten statt, auch im Rhein-Main-Gebiet sind Aktionen geplant.
Presseerklärung vom 17.03.2006Lufthansa
AG und Fraport AG tricksen beim Flughafenausbau! "Mit Tricks und falschen Behauptungen versuchen die Fraport AG und die Deutsche Lufthansa AG die Bürgerinnen und Bürger, Behörden und Gerichte in Sachen Flughafenausbau in Frankfurt hinters Licht zu führen“, so Dirk Treber, Vorsitzender der Interessengemeinschaft zur Bekämpfung des Fluglärms (IGF), zu den jetzt bekannt gewordenen Absichten, die A-380-Werft am Flughafen nur noch halb so groß zu bauen, wie im Genehmigungsverfahren beantragt. Zusätzlich wurde bereits ein neuer Radarturm errichtet, von dem im gesamten Erörterungstermin keine Rede war.
„Die betroffenen Bürger und Kommunen merken erneut, dass sich die Geschäfts- und Informationspolitik des Frankfurter Flughafens und der größten deutschen Fluggesellschaft seit den Auseinadersetzungen um den Bau der Startbahn 18 West nicht geändert haben. Es wird getrickst, getäuscht und falsch informiert. Eine offene und transparente Firmenpolitik und die viel versprochene gute Nachbarschaft zu den Flughafenanwohnern und den Kommunen und Landkreisen sieht anders aus.“
Beim Bau der CCT-Halle Anfang 2005, die ohne Beteiligung der Kommunen und der Naturschutzverbände durchgezogen wurde, gab es bereits massive Nachfragen, ob der Bau eines neuen Radarturms notwendig sei. Diese Frage wurde auch beim Erörterungstermin zur A-380-Werft aufgeworfen, es gab keine zufriedenstellenden Auskünfte der Fraport AG, der Deutschen Flugsicherung (DFS) und der zuständigen Behörden. Die CDU-Landesregierung hat sich, all diesen Argumenten verschlossen und brav alle Wünsche des Flughafens abgesegnet. Diese Verhaltensweise kennen die Bürger in der Rhein-Main-Region schon aus der Zeit von Holger Börner (SPD) beim Bau der Startbahn West in den 80ziger Jahren und Hans Eichel (SPD) bei der Realisierung der Cargo-City-Süd in den 90ziger Jahren. Abschließend stellt Dirk Treber fest: „Immer ist die Haltung der Landespolitik geprägt durch Wirtschafts- und Konkurrenzinteressen des Frankfurter Flughafens und der Luftfahrtindustrie, das Argument mit den Arbeitsplätzen überlagert alles andere. Gesundheit und Naturschutz sowie die Lebensqualität der Flughafenanwohner müssen zurücktreten, der Flughafenausbau hat immer Vorfahrt. Die Bürgerinnen und Bürger in der Rhein-Main-Region sollten bei der am 26. März stattfindenden Kommunalwahl sehr genau abwägen, ob sie den Parteien, die den weiteren Flughafenausbau befürworten, ihr Vertrauen aussprechen. Wir fordern erneut, keine Flughafenerweiterung in Frankfurt und Schutz der Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr!“ Fluglärmschutzgesetz schützt es vor Fluglärm? Power-Point-Präsentation von Herrn Dr. Berthold Fuld
BVF zur Novellierung des Fluglärmgesetzes.Köln, 2. Februar 2006 Novellierung des Fluglärmgesetzes (zum Kabinettsbeschluss vom 1.2.06) So bleibt der Schutz vor Fluglärm auf der Strecke Die Novelle des Fluglärmgesetzes genügt nicht den selbst gesetzten Ansprüchen auf einen ausreichenden Lärmschutz. Die vorgesehenen Grenzwerte für den Einsatz von passivem Schallschutz sind viel zu hoch und befinden sich an der Grenze zur Gesundheitsgefährdung - ein präventiver Schutz der Bevölkerung findet nicht statt. Die Grenzwerte orientieren sich nicht an den neueren Erkenntnissen der Lärmwirkungsforschung und können keinen ausreichenden Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm sicherstellen. Menschen im Umfeld bestehender Flughäfen haben zudem weitaus höhere Lärmwerte zu ertragen als solche an neu zu errichtenden Flughäfen. Der erst für das Jahr 2010 bestimmte Grenzwert für den Einsatz von passivem Schallschutz liegt mit einem Dauerschallpegel 65dB(A) deutlich zu hoch und genügt nicht den Anforderungen des Art. 2 GG zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung. Die vorgesehenen Grenzwerte erlauben bis zum Einsatz von passivem Schallschutz täglich mehrere hundert laute Überflüge. Sogar erst ab Dauerschallpegeln über 70 dB(A) am Tage und über 60 dB(A) in der Nacht sollen bei bestehenden Flughäfen Schutzmaßnahmen sofort greifen. Derartige Werte werden praktisch an keinem Verkehrsflughafen der Bundesrepublik erreicht. Auch die Zielwerte bleiben hinter schon bestehenden günstigeren Regelungen zum Schutz der Menschen an deutschen Flughäfen zurück. Insbesondere der Schutz vor nächtlichem Fluglärm ist völlig unzureichend. Dauerschallpegel von 45 dB(A) und Maximalpegel über 50 dB(A) in der Nacht dürfen nicht ständig überschritten werden Die von der EU-Kommission vorgegebene neue Kenngröße - "Lden" (day, evening, night) -, die zu einer stärkeren Gewichtung der Nacht- und Nachtrandzeiten führt, wurde von den zuständigen deutschen Ministerien nicht übernommen. Damit genügt die deutsche Gesetzgebung nicht dem künftigen europäischen Standard der Lärmbeurteilung. Das gefächerte zeitliche Verschieben der Schallschutzmaßnahmen bis hin zum Jahr 2018 legt den Verdacht nahe, dass Großprojekte wie der Ausbau den Frankfurter Flughafens oder des Großflughafens Berlin/Brandenburg erst noch unbeeinflusst abgewickelt werden sollen. Zusätzlich torpedierte die Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Verkehrsflughäfen (ADV) die Festlegung sachgerechter Grenzwerte für den Einsatz von passivem Schallschutz, indem sie die Folgekosten auf realitätsferne astronomische Werte hochrechnete. Aktive Schutzmaßnahmen (z.B. Nachtflugbeschränkungen) sind überhaupt nicht vorgesehen. Damit widerspricht der Gesetzentwurf auch der europäischen Absicht, der in der Betriebsbeschränkungsrichtlinie einen ausgewogenen Ansatz vorsieht und den Schutz vor Fluglärm nicht allein auf passiven Schutz beschränken will. Entgegen den Aussagen des Verkehrsministeriums reduzierten sich die bisherigen Schutzzonen bei einer Anwendung der Werte des Kabinettsbeschlusses zum Fluglärmgesetz bei vielen Flughäfen z. T. sogar dramatisch (z. B. in Düsseldorf auf 40 %). Die Behauptung, dass Grenzwerte für den Einsatz von passivem Schallschutz im Vergleich zum alten Fluglärmgesetz abgesenkt wurden, verschweigt, dass die bislang vorhandenen Schutzgebietszonen mit ganz anderen Parametern gerechnet worden sind. Damit wird auch die Aussage des Verkehrsministeriums hinfällig, dass wesentlich mehr Menschen Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen erhielten. Das neue Fluglärmgesetz würde in der vorliegenden Form wie das alte aus dem Jahr 1971 in erster Linie ein Bauplanungsgesetz, dass das zu starke Heranwachsen der Wohnbebauung an die Flughäfen verhindern soll. Entgegen seinem Namen schützt es damit eher die Flughäfen vor den Menschen als die Menschen vor Fluglärm. Es wäre kein modernes Gesetz, sondern bei seiner Einführung bereits ebenso überholt, wie das erste Fluglärmgesetz bei seiner Verabschiedung 1971. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren sind deutliche Nachbesserungen notwendig. Helmut Breidenbach, Präsident der BVF (Köln) Tel. erreichbar 0179-5933203 Beginn des
Erörterungstermins Flughafenerweiterung KOMMT ALLE zur Kundgebung
des Bündnisses der Bürgerinitiativen IN DIE STADTHALLE OFFENBACH am Montag, den 12. September 2005 um 9:30 Uhr Die
betroffenen Menschen hier in der Region haben den menschenverachtenden
Ausbauplänen von Lufthansa und Fraport immer wieder eine klare Absage erteilt: · mit der Sammlung von Unterschriften · mit Klageandrohungen in Milliardenhöhe · mit weit über 1oo.ooo Eingaben im sogenannten Planfeststellungsverfahren ·
mit großen Demonstrationen in Frankfurt, ·
mit zahlreichen Protest-Aktionen direkt am Die Auseinandersetzung um die
beabsichtigte Flughafenerweiterung geht nun in eine weitere entscheidende
Phase. Am 12. September beginnt der Erörterungstermin im Rahmen des
Planfeststellungsverfahrens. Der Regierungspräsident will die
Bürger in ihrem Protest auseinander dividieren und hat sie deshalb für die
ersten drei Tage des Erörterungstermins in drei Gruppen eingeteilt, angeblich
damit sie ihre regionale Betroffenheit vortragen können. Wir lassen uns das nicht bieten! Wir wollen den Ausbaubetreibern ein umfassendes Bild über die Auswirkungen ihrer Betonpolitik vermitteln und deshalb gleich am ersten Tag der Anhörung ein deutliches Zeichen gegen den Ausbauwahn setzen.
Protestieren Sie gemeinsam mit Ihren Nachbarn aus der Region Rhein-Main
gegen eine weitere Zerstörung unserer Wohn-, Freizeit- und Erholungsräume! Möglicherweise
haben wir am ersten Tag des Erörterungstermins schon die Abholzung des
eigentlich vor Rodung geschützten Bannwaldes zu beklagen, vielleicht wird
aber auch gerade an diesem Tag abgeholzt. Dann ist unsere Präsenz an der Rodungsfläche
extrem wichtig! Bitte
informieren Sie sich: http://www.flughafen-bi.de Presseerklärung vom 25. August 200510 Fragen an die Bundestagskandidaten im Wahlkreis Gross-Gerau zum Thema Luftverkehr und Flughafenpolitik. Bundeskandidaten im Wahlkreis Groß-Gerau sollen zum Luftverkehr und zur Flughafenpolitik Stellung nehmen Die Interessengemeinschaft zur Bekämpfung des Fluglärms
(IGF) hat den Bundestagskandidaten Frau Margareta Wolf (Bündnis 90/Die Grünen),
Herrn Gerold Reichenbach (SPD), Herrn Gerald Weiss (CDU), Herrn Andreas Bummel
(FDP) und Herrn Gerd Schulmeyer (Linkspartei) 10 Fragen zum Luftverkehr und zur
Flughafenpolitik zur Beantwortung vorgelegt:
im
gegenwärtig laufenden Planfeststellungsverfahren umgesetzt?
Die Antworten sollen rechtzeitig vor der Bundestagswahl über die Lokalpresse veröffentlicht werden, damit sich die Wählerinnen und Wähler ein Urteil darüber machen können, wie die Kandidaten zur weiteren Entwicklung des Luftverkehrs, der Flughafenpolitik, zum Ausbaus des Frankfurter Flughafens, des Schutzes vor Fluglärm, des Natur- und Umweltschutzes und der Erhaltung der Lebensqualität für die Bevölkerung in der Rhein-Main-Region stehen. Die erste Sitzung des IGF-Vorstandes nach der Sommerpause
findet am Donnerstag, den 1. September 2005 um 19.30 Uhr im Kegler-Treff
(Keller) im Bürgerhaus Mörfelden statt. Wie immer sind alle interessierten Bürgerinnen und Bürger dazu eingeladen. Presseerklärung vom 15. August 2005 BVF fordert Beteiligung am
Planfeststellungsverfahren zum Ausbau des Frankfurter Flughafens
Bundesvereinigung gegen Fluglärm am Planfeststellungsverfahren beteiligen – RP Darmstadt missachtet Europarecht zur Beteiligung vom Umweltschutzverbänden Der Präsident der Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF), Joachim Hans Beckers, hat den Darmstädter Regierungspräsidenten Gerold Dieke in einem Schreiben aufgefordert, die Organisation förmlich an dem bereits laufenden Planfeststellungsverfahren zu beteiligen. Nachdem der RP dies in einem Schreiben vom 12. Dezember 2004 abgelehnt hatte, ist jetzt eine neue Situation eingetreten. Seit dem 26. Juni 2005 ist die Richtlinie 2003/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 direkt von den nationalen Stellen und Behörden anzuwenden. Hiernach sind “Verbände, Organisationen und Gruppen – insbesondere Nichtregierungs-organisationen, die sich für den Umweltschutz einsetzen“ (Amtsblatt der Europäischen Union vom 25. 6. 2003 L 156/17 Ziffer 4) in entsprechende Planungsverfahren einzubeziehen. Herr Beckers geht in seinem Schreiben an den RP Darmstadt davon aus, dass diesen die langjährige Tätigkeit der Bundesvereinigung gegen den Fluglärm hinreichend bekannt ist und verweist auf die Tatsache, dass der Ehrenvorsitzende der BVF, Herr Professor Dr.-Ing. E. H. Kurt Oeser maßgeblich am Ergebnis des Mediationsverfahrens zum Flughafen Frankfurt mitgewirkt hat. Die Bundesvereinigung gegen Fluglärm, die 1967 in Neu-Isenburg gegründet wurde, erfüllt also die in der Europäischen Richtlinie wie dem Entwurf des Umwelt-Rechtsbehelfgesetzes (Stand vom 21. 2. 2005 – Kabinett-Nr. 15161001) angeführten Voraussetzungen einer seit langen tätigen Umweltvereinigung. Zusätzlich ist die Bundesvereinigung gesetzlich (§§ 32 a, 32 b LuftVG) anerkannt und entsendet regelmäßig bundesweit fachkundige Vertreter in die Fluglärmkommissionen, so zum Beispiel in die Kommission zur Abwehr des Fluglärms Flughafen Frankfurt Main. Weiterhin wird darauf verwiesen, dass Vertreter der BVF anlässlich der Anhörung zum Flughafenausbau Berlin Brandenburg International (BBI) acht Stunden sachkundig vortragen konnten. Dies muss auch bei der am 12. September 2005 beginnenden Erörterung zum Ausbau des Frankfurter Flughafens in der Stadthalle Offenbach möglich sein. Wir halten es gegenüber dem RP Darmstadt für erforderlich, anlässlich dieser Anhörung und bei den nachfolgenden Verfahrensschritten des Planfeststellungsverfahrens förmlich beteiligt zu werden. Insbesondere fordern wir alle Gutachten, Stellungnahmen und wesentlichen Unterlagen, die im Vorfeld der Anhörung zu dem Planfeststellungsantrag erarbeitet worden sind. Abschließend stellt Herr Beckers fest, dass aufgrund der bundesweiten Bedeutung des Planfeststellungsverfahrens und der in diesem Verfahren festzulegenden Maßstäbe, die für Fluglärm betroffene Bürger gelten sollen, eine frühzeitige und umfassende Beteiligung zwingend erforderlich ist. Die in Artikel 10 a (Amtsblatt der Europäischen Union L 156/20) beschriebene Rechte, die Nichtregierungsorganisationen eingeräumt werden, können nur effektiv wahrgenommen werden, wenn der Zugang zu den hier entscheidungserheblichen Materialien, die Umwelt und Lärm berühren, in vollem Umfang gewährt wird. Presseerklärung vom 10. August 2005 Landesregierung
soll endlich handeln: Nachtflüge sofort reduzieren Es ist absolut unverständlich, dass die Hessische
Landesregierung vor den Fluggesellschaften kneift, so Dirk Treber, zu der jetzt
bekannt gewordenen Entscheidung, die vorgesehene Verschärfung der
Nachtflugbeschränkungen am Frankfurter Flughafen zu verschieben. Die Landesregierung soll endlich handeln und die
hohe Zahl von durchschnittlich 150 Flugbewegungen pro Nacht in einem ersten
Schritt auf wenigstens 100 Flüge
reduzieren. Als nächster Schritt soll ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr
folgen. Seit Mitte der 80ziger Jahre ist die Zahl der nächtlichen
Flugbewegungen von ca. 49 Bewegungen pro Nacht über 78 Bewegungen pro Nacht
Mitte der 90ziger Jahre auf über 150
Bewegungen in der Zeit von 22 bis 6 Uhr im Jahr 2005 gestiegen. Es gibt einzelne Nächte mit 214 Flugbewegungen im Jahr
1999, 203 Bewegungen im Jahr 2000 und 227 Bewegungen im Jahr 2004. Im ersten
Halbjahr 2005 gab es ein einer Nacht
197 Flugbewegungen, in einer anderen Nacht 154 Flugbewegungen. Der nächtliche „Lärmterror“ nimmt ständig weiter zu, aber
die Gesundheit der Bevölkerung hier im Rhein-Main-Gebiet bleibt auf der
Strecke. Wirtschaftlichkeit kommt noch immer vor Gesundheit und Lärmschutz für
die Bevölkerung. Längst haben renommierte Mediziner nachgewiesen, dass
nächtlicher Fluglärm zu Bluthochdruck und Herz-Kreislauf-Erkrankungen führt.
Kinder sind im Schulunterricht unkonzentriert und haben Lernschwächen, alte und
kranken Menschen sind durch die hohen nächtlichen Fluglärmwerte besonders
betroffen. Selbst zahlreiche am Flughafen beschäftigte Menschen, die
hier in der Rhein-Main-Region wohnen, klagen über die ständige Zunahme des
Nachtfluglärms. Die Zahl der Bürger, die über einen Umzug nachdenken oder wegen
des unerträglichen Fluglärms aus dem Frankfurter Raum wegziehen, wird immer
größer. Der Wertverlust von Immobilien liegt in einigen von Fluglärm besonders
betroffenen Kommunen wie Raunheim und Flörsheim bei ca. 20 Prozent. Das Verhalten der Landesregierung gegenüber Protesten der Fluggesellschaften (an erster Stelle die
Lufthansa) einzulenken und das Fliegen rund um die Uhr zu ermöglichen, lässt
für das vollmundig angekündigte Nachtflugverbot von 23 bis 5 Uhr beim Bau der
neuen Nordwestbahn am Frankfurter Flughafen nichts Gutes erwarten. Die Lufthansa wird ihre Besitzstände juristisch
durchsetzen und das im Planfeststellungs-beschluss für die neue Landebahn
vorgesehene Nachtflugverbot zu Fall bringen. Wer soll einem Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU) noch
glauben, wenn er erklärt: „Kein Flughafenausbau ohne Nachtflugverbot“. Heißt dies im Umkehrschluss: „Ohne Nachtflugverbot keine
Inbetriebnahme der neuen Landebahn“. Wenn diese erst einmal gebaut ist, wird
sie auch benutzt werden. Die Bevölkerung hier in der Flughafenregion hat mit den
Ministerpräsidenten in Sachen Flughafenausbau eine lange Erfahrung, alle
Versprechen von Holger Börner (SPD), Hans Eichel (SPD) und demnächst Roland
Koch (CDU) haben sich als Makulatur erwiesen. Dirk Treber betont abschliessend: „Wir brauchen bereits
jetzt einen umfassenden Lärmschutz am Tage und ein Nachtflugverbot von 22 bis 6
Uhr. Ein Ausbau des Frankfurter Flughafens ist umweltpolitisch nicht zu
verantworten, ökonomisch höchst fragwürdig und schadet der Lebensqualität der
Menschen im Ballungsraum Rhein-Main.“ Fragen zur Bundestagswahl am 18.
September 2005 an die Kandidaten im Wahlkreis Groß-Gerau zum Luftverkehr und
zur Flughafenpolitik Sehr geehrte Frau Wolf, sehr geehrter Herr Reichenbach, sehr geehrter Herr Weiss, sehr geehrter Herr Bummel, sehr geehrter Herr Schulmeyer, wir wenden uns an Sie als Wahlkreiskandidaten von Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der CDU,
der FDP und der Linkspartei, mit der Bitte, uns die beigefügten 10 Fragen zum
Luftverkehr und zur Flughafenpolitik zu beantworten. Bitte senden Sie uns Ihre schriftliche Antwort bis zum 29. August 2005 per E-Mail zu,
damit wir Sie rechtzeitig vor der Wahl auswerten können. Wir werden Ihre Stellungnahmen der Lokalpresse im Kreis
Groß-Gerau mit der Bitte um Veröffentlichung bekannt geben, damit sich die
Wählerinnen und Wähler ein Urteil darüber machen können, wie Sie zur weiteren
Entwicklung des Luftverkehrs, der Flughafenpolitik, zum Ausbaus des Frankfurter
Flughafens, des Schutzes vor Fluglärm, des Natur- und Umweltschutzes und der
Erhaltung der Lebensqualität für die Bevölkerung in der Rhein-Main-Region
stehen.
im
gegenwärtig laufenden Planfeststellungsverfahren umgesetzt?
Wenn Sie in der vergangenen
Legislaturperiode des Deutschen Bundestags schon zu einigen der oben genannten
Themen parlamentarische Initiativen ergriffen haben, wären wir Ihnen sehr
dankbar, wenn Sie uns darüber informieren würden. Schon im voraus vielen Dank für
die Beantwortung unserer Fragen. Wir setzen Ihr Einverständnis für die
Veröffentlichung Ihrer Antworten in der Lokalpresse voraus. Mit freundlichen Grüssen Gez. Dirk Treber, 1. Vorsitzender Presseerklärung vom 28. Juni 2005 zum VGH-Urteil zur A 380- Werft: VGH
übersieht das Umwelt- und Gesundheitsschutz von hohem öffentlichen Interesse
sind Der Hessische Verwaltungsgerichtshof beurteilt das öffentliche Interesse hier in der
Rhein-Main-Region in seinem Urteil zu den Klagen von mehreren Städten und dem
BUND Hessen gegen den Bau der A 380-Werft sehr einseitig zugunsten der
zentralen Drehscheibenfunktion des Flughafens, der Schaffung von Arbeitsplätzen
und den wirtschaftlichen Interessen der Lufthansa, so der Vorsitzende der
Interessengemeinschaft zur Bekämpfung
des Fluglärms (IGF), Dirk Treber. Natur- und Umweltschutz, Gesundheit und Lebensqualität der
hier lebenden Menschen sind erst in zweiter Linie von Bedeutung. Diese
Auffassung kennen die Menschen hier in der Region schon aus der Zeit des Baus
der Startbahn 18 West. Diese Haltung in Politik und Wirtschaft hat seit leider
weiter fortgesetzt, ein Umdenken ist in unserer Gesellschaft nicht zu erkennen. Der Erhalt des Bannwaldes hat nicht nur für viele Tier-
und Pflanzenarten eine hohe Bedeutung, sondern dieses Waldgebiet erfüllt auch
eine wichtige Naherholungsfunktion für die hier lebenden und arbeitenden
Menschen. Nur wer in einer intakten Umwelt und ohne gesundheitliche
Beeinträchtigung leben kann, ist auch in der Lage, gut zu arbeiten und zu wirtschaften. Das Gerichtsurteil deutet in einem zentralen Punkt bereits
an, dass ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Bau der A 380-Werft und dem
Planfeststellungsantrag für die Nordwestbahn und das Terminal 3 besteht. Dort heißt
es: „Die Belegung dieses Geländes (gemeint ist ein möglicher
Alternativstandort auf dem Air-Base-Gelände) mit der A 380-Werft würde die
Ausbauplanung und Entwicklungsfähigkeit des Flughafens in einem Maße
einschränken, das außer Verhältnis zu der dadurch erreichten Schonung des
gemeldeten FFH-Gebietes stehe.“ Die Bürger müssen sich trotz des vom Gericht in Auftrag
gegebenen Lärmgutachtens darauf einstellen, dass nur geringfügige
Nachbesserungen in Sachen Lärmschutz für die Triebwerksprobeläufe erfolgen. Im übrigen ist die Realisierung der A 380-Werft für die
Fraport AG, die Lufthansa und die Hessische Landesregierung ein Probelauf auf den geplanten großen Flughafenausbau. Im
September werden nicht nur 20 Hektar Bannwald für die A 380-Werft gerodet, sondern
in der Stadthalle in Offenbach beginnt der Erörtungstermin zum
Gesamtflughafenausbau. Für die IGF betont Dirk Treber abschließend: „Für uns sind
die Grenzen der Belastbarkeit für die Bürger der Rhein-Main-Region mit dem
jetzt bestehenden Frankfurter Flughafen bereits erreicht. Wir wenden uns gegen
einen weiteren Flughafenausbau und sind für ein sofortiges Nachtflugverbot von
22.00 bis 06.00 Uhr!“ Für Rückfragen: Dirk Treber, mobil: 0177 – 33 0 11 55. Neues zur Novellierung des Fluglärmgesetzes siehe unter der Rubrik „Dokumente“: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm in der Umgebung von Flugplätzen vom 24. Mai 2005. Pressemitteilung der Bundesvereinigung gegen Fluglärm vom 26. Mai 2005: Bundeskabinett verabschiedete einen teilweise verfassungswidrigen Entwurf für ein neues Fluglärmgesetz. Synopse und Bewertung des Verkehrsclubs Deutschland VCD vom Juni 2005zur Novellierung des Fluglärmgesetzes. Novelle des Fluglärmgesetzes (Sachstand Juni 2005) von Winfried Hermann MdB, Bündnis 90/Die Grünen. Nachruf für Jürgen Pohl Am 1. Juni 2005 ist Jürgen Pohl aus Büttelborn im Alter von 66 Jahren verstorben. Der Vorstand der Interessengemeinschaft zur Bekämpfung des Fluglärms (IGF) e. V. hat die Nachricht vom plötzlichen Tod ihres langjährigen und engagierten Mitglieds und Beisitzers mit großer Betroffenheit und Trauer zur Kenntnis genommen. Für uns hat er sich in den bereits fast 30 Jahren andauerten Auseinandersetzungen um den Ausbau des Frankfurter Flughafens, stets für den Erhalt der Umwelt und für die Lebensqualität der Menschen in der Rhein-Main-Region engagiert: bei der Bürgerinitiative Büttelborn gegen den Bau der Startbahn West, in der Arbeitsgemeinschaft Volksbegehren: „Keine Startbahn West“ und in der Interessengemeinschaft zur Bekämpfung des Fluglärms. Für seine Hartnäckigkeit und sein engagiertes Wirken zur Vertretung der Bürgerinteressen haben wir ihn sehr geschätzt. Sein Rat und sein tatkräftiges Engagement werden uns bei den jetzt vor uns stehenden Aufgaben sehr fehlen. Wir werden Jürgen Pohl in guter Erinnerung behalten und in seinem Sinne, unser Engagement gegen eine erneute Flughafenerweiterung, für einen umfassenden Umwelt- und Lärmschutz und ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr fortführen. Für den Vorstand Dirk Treber, 1. Vorsitzender ___________________________
___________________________ BBI-Aufruf zur Demonstration am 5. November 2004 in Frankfurt
Keine
Wartungshalle im Bannwald. Die
Regionalversammlung tagt - Protestkundgebung
05.11. 04 13.30 am Frankfurter Römer Am
05. November entscheidet die Regionalversamlung im Frankfurter Römer endgültig
darüber, ob die Wartungshalle für den A380 im Bannwald errichtet werden kann
oder nicht. Für dieses bauliche Monstrum, unter dem ein ganzes Stadtviertel
verschwinden könnte, sollen über 20 Hektar wertvollster Wald geopfert werden. Die
Regionalversammlung soll dem zustimmen, obwohl Fraport inzwischen zugegeben
hat, dass diese Werft, genauso gut auf
dem Flughafengelände errichtet werden könnte. Nur etwas teurer. Aber dieses
Geld will man sparen. Auf unsere Kosten natürlich. Für den Bau dieser Halle soll
jahrhunderte alter geschützter Bannwald fallen, mit seltenen und streng geschützten
Pflanzen und Tierarten. Er ist unersetzlich in seiner ökologischen Bedeutung
für die hier lebenden Menschen als Trinkwasserspeicher, als Lärm- und Schadstofffilter,
er regeneriert unsere Luft zum Atmen. Für die Bürgerinnen und Bürger der Umgebung
genießt dieser Wald einen hohen Erholungs- und Freizeitwert Dieser
Wald ist außerdem europarechtlich geschützt und die Errichtung einer solchen
Halle nach der sog. „Flora-Fauna-Habitat (FFH) Richtlinie“ eigentlich streng
verboten. Die Delegierten sollen sich auch darüber hinwegsetzen. So jedenfalls
will es die Landesregierung im Interesse der Fraport. Und
wofür das Ganze? Es geht hier um den Flughafenausbau. Denn neue Arbeitsplätze
entstehen durch den Hallenbau so gut wie keine, das räumt selbst die Fraport
ein. Und für den Standort ist diese Frage völlig unerheblich. Das Bündnis der Bürgerinitiativen bekämpft generell jeden
Ausbau des Frankfurter Flughafens zum Wohl der Menschen der Rhein-Main-Region.
Schon die heutigen Belastungen sind mit dem Schutz der Gesundheit unvereinbar.
Die Wirtschaft unserer Region darf nicht noch mehr in die Abhängigkeit vom
Flughafen manövriert werden. Wir wollen
hier mit dem Flughafen wachsen und nicht wegen des Flughafens. Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger der
Rhein-Main-Region, Wir
fordern die Regionalversammlung Südhessen auf, sich konsequent für die Erhaltung
des Bannwaldes südlich des Frankfurter Flughafens einzusetzen und somit gegen
den Bau der A 380 Werft außerhalb des bestehenden Zaunes, auszusprechen. Lassen
Sie die beantragte Abweichung nicht zu. Es ist Ihr Wald, unser aller Eigentum, das hier
geopfert werden soll, vor unserer Haustür. Kommen Sie zur Protestaktion am 5. November um 13.30
vor dem Frankfurter Römer. ___________________________ Bericht über die Berlin-Reise einer RDF-Delegation am 30. September 2004 Ziel der ReiseIm wesentlichen wurden zwei Ziele verfolgt. Zum einen sollten auf Bundesebene die Arbeiten, Erkenntnisse, Interessen und Schwerpunkte des RDF vermittelt werden. Dies bezieht sich sowohl auf das Dialogverfahren als auch auf die durch Gutachten und Hearings erworbenen Fachkenntnisse. Zum anderen bestand für die Delegationsmitglieder die
Gelegenheit, sich über aktuelle Debatten im Bund zu informieren und sich zu
diesen Themen zu äußern. Im Mittelpunkt standen dabei die Aspekte Nachtflugverbot,
Flughafensystem, Fluglärmgesetz, Luftverkehrs- bzw. Flughafenkonzept auf
Bundesebene sowie die Umsetzung der EU-Betriebsbeschränk-ungsrichtlinien. Teilnehmer der DelegationVorsitzender Prof. Johann-Dietrich Wörner Martin Gaebges, Generalsekretär der BARIG (Luftverkehrsgesellschaften in Deutschland) Holger Gros, Stadt Dreieich Dirk Treber, Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF) Regine Barth, Öko-Institut e. V. (wissenschaftliche Begeleitung des RDF) Dr. Hans-Peter Meister, IFOK GmbH (Geschäftsstelle des RDF) Carla Schönfelder, IFOK GmbH (Geschäftsstelle des RDF). Gesprächsteilnehmer Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit: Staatsekretärin Margareta Wolf, MdB, Wahlkreisabgeordnete für Bündnis 90/Die Grünen Gross-Gerau, wohnt in Rüsselsheim; Dr. Franz-Josef Feldmann, Leiter des Referats IG17, Abt. Schutz vor Lärm und Erschütterungen. Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen: Winfried Hermann, MdB, Obmann für den Umweltbereich, Mitglied des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit; Dr. Sabine Krüger, wissenschaftliche Mitarbeiterin von Winfried Hermann; Felix Beutler (fachpolitischer Referent für ökologische Infrastrukturpolitik von Albert Schmidt, MdB, Obmann für den Verkehrsbereich und Mitglied des Verkehrsausschusses); Maren Fischer (in Vertretung von Anna Lührmann, MdB, Main-Taunus-Kreis). FDP-Fraktion: Michael Kauch, MdB, arbeitet zum Thema Fluglärm, Mitglied im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit; Horst Friedrich, MdB, Obmann für den Verkehrsbereich und verkehrspolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion; Birgit Homburger, MdB, Obfrau für den Umweltbereich und stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Mitglied im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. CDU-Fraktion: Ulrich Petzold, MdB, stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit; Klaus Minkel, MdB aus Bad Vibel, Mitglied des Ausschusses für Verkehr-, Bau- und Wohnungswesen; Dr. Klaus Lippold, MdB, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, Wahlkreis Offenbach-Land; Brigitta Worringen, wissenschaftliche Mitarbeiterin von Herrn Lippold. SPD-Fraktion: Hans-Günter Bruckmann, MdB, Ausschuss für Verkehr-, Bau und Wohnungswesen; Dr. Ernst-Ulrich von Weizsäcker, MdB, Vorsitzender des Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit; Gerold Reichenbach, MdB, Wahlkreis Gross-Gerau (Trebur); Uta Zapf, MdB, Wahlkreis Offenbach-Land (Dreieich). Verkehrsclub Deutschland (VCD): Prof. Monika Ganseforth, Bundesvorstand; Helmar Pless, Verkehrsreferent, Schwerpunkt Luftverkehr. Ergebnis der Gespräche Das BMU bleibt bei den vorgelegten Grenzwerten zur
Novellierung des Fluglärmgesetzes. Es wird eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die die von Umweltbundesamt und der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) vorgelegten finanziellen Auswirkungen durch das neue Gesetz bis zum Jahresende prüft. Dann soll auf dieser Grundlage und den Anregungen aus den Anhörungen der Fachverbände, der kommunalen Spitzenverbände und der Länder ein abgestimmter Kabinettsentwurf vorgelegt werden. Dieser Gesetzentwurf soll im nächsten Jahr im Bundestag behandelt und beschlossen werden. Genauere Zeitvorgaben wurden nicht gemacht. Wichtig ist in diesem Zusammenhang noch, dass sich mehrere Abgeordnete für eine Harmonisierung von nationaler Lärmgesetzgebung und den von EU-Seite vorliegenden Richtlinien ausgesprochen haben. Einheitliche Grenzwerte und abgestimmte Umsetzungsschritte dieser EU-RL werden für sinnvoll erachtet. Ein Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen (23bis 5 Uhr), welches auf der Grundlage des Planfeststellungsantrags der Fraport AG durch die Hessische Landesregierung erlassen werden soll, wird von Bundesseite (Wirtschaftsministerium) nicht in Frage gestellt. Dies ist die Auffassung aller vier Bundestagsfraktionen. Wichtig ist jedoch, dies in weiteren Gesprächen mit dem Verkehrsministerium (Minister oder Staatssektären) zu vertiefen. Es soll kein Nachtflugverbot für alle deutschen Flughäfen geben, die Lärmreduzierung und/oder -kontingentierung soll regional und für jeden Flughafen individuell gelöst werden, siehe Berlin-Schönefeld, München, Hamburg. Das Instrument der Mediation und die Einrichtung eines regionalen Dialogforums soll bei möglichen Konflikten um den Ausbau von Flughäfen an anderen Standorten, z. B. München, nicht automatisch übertragen werden. Es gibt auch andere Möglichkeiten der Vorgehensweise. Alle vier Fraktionen zollen dem „Frankfurter Mediations-Verfahren“ Anerkennung und messen ihm grosse Bedeutung bei, z, B. hinsichtlich der Erarbeitung von Gutachten oder der Informations- und Öffentlichkeitsarbeit: www.dialogforum-flughafen.de Zum Thema aktive Flughafenpolitik wurde von den Vertretern aller Fraktion betont, dass eine nationale Luftverkehrskonzeption notwendig ist. Sie soll umfassender sein als das in 2000 erarbeitet Flughafenkonzept der Bundesregierung. Nähere Einzelheiten wurden noch nicht mitgeteilt, allerdings gibt es von Seiten der „Initiative Luftverkehr“ bereits entsprechende Vorstellungen. Diese werden demnächst der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Bundesfraktionen arbeiten bereits an eigenen Konzeptionen, diese sind jedoch noch nicht abgeschlossen. Mit den Vertretern des VCD wurde über das vorliegende Fluglärmgesetz, das Mediationsverfahren in Frankfurt und die Arbeit des Regionalen Dialogforums gesprochen. Allen Interessierten sei ganz besonders der VCD Newsletter „Flugverkehr & Umwelt“ empfohlen. Die 2. Ausgabe erscheint in Kürze. Der Newsletter kann kostenlos in elektronischer Form
beim Verkehrsclub Deutschland (VCD) e. V., Eifelstrasse 2, 53119 Bonn, Tel:
0228/98 585 –0, Fax: 0228/98 585 – 10, mail@vcd.org, www.vcd.org
bestellt werden. ___________________________ Presseerklärung vom 14. September 2004:Bürgerinitiativen
aus dem Rhein-Main-Gebiet demonstrieren in Bonn für ein wirkungsvolles
Fluglärmgesetz Gestern haben knapp 200 Vertreter von Bürgerinitiativen, Lärmschutz- und
Umweltverbänden wie der Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF), dem
Verkehrsclub Deutschland (VCD) und dem Bund für Umwelt und Naturschutz
Deutschland (BUND) aus Anlass der Experten-Anhörung zum Fluglärmgesetz vor
dem Bundesumweltministerium in Bonn demonstriert. Unter den Teilnehmern aus Köln-Bonn, Düsseldorf, Hannover, Berlin, München und
Bremen befanden sich auch ca. 60 Demonstration, die das Bündnis der
Bürgerinitiativen (BBI)“ Kein Flughafenausbau – für ein Nachtflugverbot“ –
trotz eines normalen Arbeitstages - aus dem Frankfurter Raum mobilisiert
hatte. Von Hofheim am Taunus war am Morgen ein Bus mit
BI-Mitgliedern
aus Wiesbaden, dem Vordertaunus, aus Frankfurt, Dietzenbach, Heusenstamm,
Mörfelden-Walldorf, der Main-Spitze, Rüsselsheim, Raunheim und Hattersheim zur
Demonstration nach Bonn gefahren. Weitere Unterstützer aus dem
Rhein-Main-Gebiet sind per Bahn und PKW dorthin gekommen. Die Demonstranten erreichten durch das lautstarke Rufen
ihrer Forderungen und einem kurzen Demonstrationszug vor dem Gebäude, dass der
für die Anhörung zuständige Abteilungsleiter aus dem Umweltministerium Dr. Uwe
Lahl herauskam und mit den Demonstranten sprach. Es kam zu einem gegenseitigen
Austausch der Argumente und Dr. Lahl sicherte den Demonstranten zu, dass er
ihre Aktion als Unterstützung für ein neues Fluglärmgesetz versteht. Beim jetzigen Novellierungsverfahren handelt es sich
bereits um den dritten Versuch, dass aus dem Jahr 1971 stammende Fluglärmgesetz
zu verbessern. Wiederum versucht die Luftfahrtlobby (Flughäfen, Fluggesellschaften, Luftfahrtindustrie
und andere) durch Druck auf die Politiker zu verhindern, dass
niedrige Lärm-Grenzwerte verbindlich festgeschrieben werden sollen. Unter großen Beifall der Demonstranten wurde die folgenden
Forderungen an die Bundesregierung und die Bundestagsfraktionen verlesen: ·
Endlich
die grundgesetzlich verankerte Schutzpflicht, die der Gesetzgeber gegenüber
seinen Bürger hat, wahrzunehmen. ·
Das
nicht in Übereinstimmung mit den GG-Artikeln 1, 2, 14 und 20 befindliche
Uralt-Fluglärmgesetz so zu ändern, dass die Bürger vor übermäßigem Fluglärm
geschützt werden – erholsamer Schlaf ist kein Luxusgut, sondern unabdingbare
Voraussetzung für Gesundheit und Leistungsfähigkeit. ·
Die
ausschließlich auf Grund immenser Steuergeschenke funktionierende,
wirtschaftlich nicht zu rechtfertigende und ökologisch höchst schädliche
Bevorzugung der Flugwirtschaft schnellstens zu beenden – es darf nicht sein,
dass die Politik sich mit der Schaffung von Arbeitsplätzen brüstet, welche
durch Steuergeschenke und auf Kosten der Gesundheit weiter Bevölkerungskreise
geschaffen werden. Insbesondere die folgenden Forderungen sind bei dem neuen
Fluglärmschutzgesetz von besonderer Bedeutung: ·
Gesetzliche
Grundlagen für ein Nachtflugverbot, welches der Bevölkerung im Umfeld von
Flughäfen acht Stunden Nachtruhe gewährt. ·
Verbindliche
Festlegung von Lärm-Grenzwerten auf einem Niveau, welches den heutigen
Erkenntnissen der Lärmwirkungsforschung Rechnung trägt. ·
Bewertung
der Lärmbelastung aufgrund von Maximal-Lärm-Kriterien. ·
Gleichbehandlung
des Fluglärms mit anderen Verkehrsquellen (Bundesimmissionsschutzgesetz). ·
Deutlich
niedrige Grenzwerte für den passiven Schallschutz. Die vom Fluglärm des Frankfurter Flughafens besonders
betroffenen Städte und Gemeinden, Verbände und Bürgerinitiativen werden in den
kommenden Wochen sehr genau mitverfolgen, ob ein neues Gesetz tatsächlich
wirkungsvolle Massnahmen zum Schutz vor Fluglärm bringen wird.
Gesundheitsschutz und Lebensqualität müssen in Zukunft endlich genau so viel
Bedeutung haben wie die Wirtschaftlichkeit und die Sicherheit des Flugverkehrs. ___________________________ Presseerklärung vom 06. September 2004Gesundheit und effektiver Fluglärmschutz erfordern ein
modernes Gesetz – IGF unterstützt Demonstration in Bonn vor dem Umwelt- und
Verkehrsministerium Die Interessengemeinschaft zur Bekämpfung des Fluglärms unterstützt die von der Lärmschutzgemeinschaft Flughafen/Bonn durchgeführt bundesweite Demonstration aus Anlass der Novellierung des Fluglärmgesetzes am 13. September in Bonn. Dort findet am 13. und 14. September im Umweltministerium eine Expertenanhörung zur geplanten Änderung des über 30 Jahre alten Fluglärmgesetzes statt. Dieses für alle Fluglärmbetroffenen überaus wichtige Ereignis hat die Köln/Bonner Lärmschutzgemeinschaft zum Anlass genommen, um vor Ort eine möglichst eindrucksvolle Demonstration zu veranstalten. Sie findet am 13. September 2004 zwischen 13. 30 und 16.00 in Bonn vor dem Bundesumwelt- und Bundesverkehrsministerium, Robert-Schumann-Platz in Bonn-Bad Godesberg statt. Die im Bündnis der Bürgerinitiativen (BBI) „Kein Flughafenausbau – für ein Nachtflugverbot“ zusammengeschlossenen über 60 Gruppen aus der Rhein-Main-Region werden nach Bonn fahren, um zu zeigen, dass gerade die Bürger am Frankfurter Flughafen dringend ein wirksames Gesetz zu Reduzierung des Fluglärms brauchen. Für den Vorstand erklärt der Vorsitzende Dirk Treber: Die Menschen in der Rhein-Main-Region erwarten von der Bundesregierung, dass endlich die Gesundheit und der Lärmschutz den gleichen Stellenwert bekommen wie die Wirtschaftlichkeit und die Sicherheit des Flugverkehrs. Eine achtstündige nachtflugfreie Zeit an den Flughafenstandorten muss im Gesetz verbindlich geregelt werden. Hier in der Region rund um den Flughafen Frankfurt ist dies dringend notwendig: Seit vielen Jahren nimmt der Fluglärm weiter zu und immer mehr Gebiete werden zusätzlich mit dem Lärm „vermüllt“. Bereits jetzt ist eine umfassende Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr erforderlich und nicht erst, wie die Fraport AG und die Hessische Landesregierung in Aussicht stellen nur von 23 bis 5 Uhr, wenn der Flughafenausbau erfolgt ist.
Die IGF ruft dazu auf, dass möglichst zahlreiche Bürgerinnen und Bürger aus der Rhein-Main-Region durch ihre Teilnahme in Bonn, ihre Betroffenheit zum Ausdruck bringen und eine wirkungsvolle und vorbeugende Fluglärmschutzregelung von der Bundesregierung einfordern. Es besteht die Möglichkeit, am 13. September 2004 ab 10.30
Uhr mit einem Bus des BBI vom Hofheim (Busbahnhof) nach Bonn zu fahren, die
Fahrtkosten betragen 5 Euro. Um 17. 00 Uhr erfolgt die Rückfahrt. ___________________________ Pressemitteilung vom 31. August 2004IGF erwartet den Planfeststellungsbeschluss zur A 380-Werft
noch in diesem Jahr –Fluglärmgesetzentwurf ist erheblich zu verbessern! Der Vorstand der Interessengemeinschaft zur Bekämpfung des Fluglärms (IGF) e. V. trifft sich am Donnerstag, den 2. September um 19.30 Uhr im Bürgerhaus Mörfelden, Keglertreff zu seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause. Im Mittelpunkt der Beratungen steht die aktuelle Situation zum Ausbau des Frankfurter Flughafens. Nach der Feststellung des Regionalen Raumordnungsplans Südhessen ist noch in diesem Jahr mit dem Planfeststellungsbeschluss für den Bau der A 380-Werft zu rechnen. Bereits jetzt ist bekannt, dass die Planungsversammlung Südhessen am 5. November zu einer Sondersitzung zusammentritt. Einziger Tagesordnungspunkt ist die Beratung und Beschlussfassung über den vorliegenden Abweichungsantrag zur A 380-Werft. Dieser Antrag muss durch die Planungsversammlung beschlossen werden. Es ist zu befürchten, dass bereits im Dezember mit den Waldrodungsarbeiten für dieses Projekt begonnen wird. Zweiter wichtiger Tagesordnungspunkt ist die für den 13.
und 14. September im Bundesumweltministerium in Bonn vorgesehene Anhörung
der Verbände und anderer Institutionen zum Entwurf eines Gesetzes zur
Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm in der Umgebung von Flugplätzen. Weil der vom Umweltministerium vorgelegte Gesetzentwurf „unzureichend aber doch unverzichtbar ist“ beteiligt sich die IGF an der bundesweit durchgeführten Aktion: Rote Karte für Gesetze, die nur den Flughäfen nutzen und meine Gesundheit kosten. Diese roten Karten richten sich an den Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe, den Umweltminister Jürgen Trittin, Bundeskanzler Gerhard Schröder und die im Deutschen Bundestag vertretenen Fraktionen. Die IGF hat bereits 3.000 dieser Karten insbesondere in Rüsselsheim, Mörfelden-Walldorf, Büttelborn, Frankfurt und Teilen des Main-Taunus-Kreises verteilt. Anfragen dazu gab es bei der IGF bis aus Friedberg in der Wetterau. Wer sich noch an dieser Aktion beteiligen will, kann am Donnerstagabend Karten bei der Vorstandssitzung im Bürgerhaus abholen oder sich hier herunterladen. [pdf-Dokument, 360 KB, Download] Die Vorstandssitzungen sind wie immer für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger öffentlich, so der Vorsitzende Dirk Treber abschließend. ___________________________
Lufthygienischen Jahresbericht 2003 der HLUG
mit dem Immissionskennwerten der Messstellen Raunheim und Riedstadt.
___________________________
Lufthygienischer Jahresbericht 2003 der Fraport AG unter
___________________________ Bürger zeigen den Politikern
die rote Karte - wirkungsvoller
Lärmschutz und Nachtflugverbot bei der Novellierung des Fluglärmgesetzes ___________________________
Ab dem 16. 12. 2003 können die Lärmwerte des Frankfurter
Flughafens unter im Internet abgerufen werden
___________________________ Landtagswahl
in Hessen ___________________________
Pressemitteilung vom 09. Mai 2003:
Auf der Jahreshauptversammlung gestern abend wurde turnusmäßig der Vorstand für zwei Jahre neu gewählt:
Die bisherigen Mitglieder des Vorstandes: 1. Vorsitzender Dirk Treber aus Mörfelden-Walldorf, die stellvertretende Vorsitzende Karin Fischer aus Büttelborn, die Kassiererin Petra Lücking aus Büttelborn und die Beisitzerin Brigitte Tilly aus Kelsterbach und Jürgen Pohl aus Büttelborn wurden jeweils einstimmig bei Enthaltung der Betroffenen gewählt.
Als Delegierter für die Mitgliederversammlung der Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF) im November 2003 in Dresden wurde Dirk Treber gewählt. In den beiden kommenden Jahren werden der Flughafenausbau in Frankfurt, das Nacht-flugverbot von 22 bis 6 Uhr, wirksame Maßnahmen zur Reduzierung des Fluglärms insgesamt und die Novellierung des Fluglärmgesetzes die wichtigsten Arbeitsfelder des neu gewählten Vorstandes sein. Außerdem soll eine noch engere Vernetzung und Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden, den Natur- und Umweltschutzverbänden und den Bürgerinitiativen in der Region gegen den weiteren Ausbau des Frankfurter Rhein-Main-Flughafens erfolgen. ___________________________ Pressemitteilung vom 28. April 2003:
Am Donnerstag, den 08. Mai 2003 findet um 19.30 Uhr im Gesellschaftssaal des Bürgerhauses Mörfelden, Westendstrasse 60 die Jahreshauptversammlung der Interessengemeinschaft zur Bekämpfung des Fluglärms statt.
Nach dem Rechenschaftsbericht des Vorstandes und dem Kassenbericht der Kassiererin steht die Neuwahl des Vorstandes auf der Tagesordnung.
Die bisherigen Mitglieder des Vorstandes: 1. Vorsitzender Dirk Treber aus Mörfelden-Walldorf, die stellvertretende Vorsitzende Karin Fischer aus Büttelborn, die Kassiererin Petra Lücking aus Büttelborn und die Beisitzerin Brigitte Tilly aus Kelsterbach und Jürgen Pohl aus Büttelborn sind bereit, wieder zu kandidieren. Weitere interessierte Mitstreiter/innen für die Position eines Beisitzers sind jederzeit herzlich willkommen.
Neu zu besetzen ist die Position des Schriftführers sowie eines Beisitzerplatzes, der speziell für den Kreis der Mitgliedskommunen Büttelborn, Bischofsheim, Riedstadt, Flörsheim und Neu-Isenburg reserviert ist. Die Wahlzeit des Vorstandes umfasst jeweils zwei Jahre. ___________________________ Presseerklärung vom 21. April 2003
Am 30. April 2003 findet zum 6. Mal bundesweit der "Tag gegen Lärm - International Noise Awareness Day" statt. Um 14.15 Uhr soll für 15 Sekunden Ruhe herrschen. Die Organisation läuft über die Deutsche Gesellschaft für Akustik (DEGA), die auch die Internet-Seite
www.tag-gegen-laerm.de betreut. Wie bereits in den letzten vier Jahren wird es auch in diesem Jahr wieder einen Schweigemarsch durch den Ortskern von Bischofsheim geben. Die Interessengemeinschaft zur Bekämpfung des Fluglärms (IGF) unterstützt wie bereits im letzten Jahr diese Aktion der Bürgerinitiative Mainspitze (B!MS), der Gemeinde Bischofsheim und der katholischen und evangelischen Kirchengemeinde und ruft die Bevölkerung dazu, sich am diesem Protestzug zu beteiligen. Treffpunkt für den Protestzug gegen den Lärm und für mehr Ruhe ist um 18.00 Uhr auf dem Vorplatz der katholischen Kirche Bischofsheim in der Hochheimer Straße. Die Aktion wird begleitet mit kurzen Redebeiträgen von Pfarrer Klaus Gottschlich und Pfarrer Michael Petschull, Bürgermeister Reinhard Bersch, Dirk Treber für die IGF und Christina Eberle für die B!MS und endet voraussichtlich um 19.00 Uhr an der evangelischen Kirche.
Weitere Informationen im Internet: ___________________________ Presseerklärung vom 16. April 2003
Bis heute gibt es keine zufriedenstellende Haftungsregelung für von Flugzeugen herabfallende Eisbomben (blue-ice) und Metallteile, erklärt der Vorsitzende Dirk Treber, obwohl hier in der Region immer mal wieder Hausdächer durch derartige Vorfälle beschädigt werden. Bis heute ist der Schaden am Dach in Flörsheim-Wicker noch nicht repariert, die Fraport AG hat allerdings nach eigenen Angaben einen Kostenvoranschlag erhalten. Genau 446,60 Euro will man dem Hausbesitzer erstatten, allerdings "geschehe dies ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung auf Kulanzbasis." Haftbar will die Fraport AG nicht sein.
Weil es in der Vergangenheit in Raunheim und Bischofsheim (beide Kreis Gross-Gerau) bereits ähnliche Zwischenfälle gegeben hat, ist die Interessengemeinschaft jetzt erneut beim Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen vorstellig geworden und hat eine Entschädigungsregelung angemahnt. Dirk Treber fordert daher das federführende Bundesjustizministerium auf, sich mit großem Nachdruck für eine international abgestimmte Regelung dieser Schadensfälle einzusetzen. Bis dahin soll die Bundesregierung, die Fraport AG und den Deutschen Luftpool zu seiner schnellen und für die Betroffenen unbürokratischen Entschädigungsregelung veranlassen. ___________________________ Presseerklärung vom 14. April 2003:
Der Regionalbeauftragte Mitte der Bundesvereinigung gegen Fluglärm Dirk Treber kommt in einer ersten Bewertung der in der vergangenen Woche vom Regierungspräsidium Darmstadt durchgeführten Umweltverträglichkeitsprüfung (Scoping-Termin) zu dem Ergebnis, dass das von der Fraport AG vorgelegte Lärmschutzkonzept keinen wirksamen Schutz der Bevölkerung rund um den Rhein-Main-Flughafen vor dem erheblichen angestiegenen Fluglärm gewährleistet. Durch den geplanten Ausbau wird die Zahl der Flugbewegungen von derzeit 500.000 Flugbewegungen pro Jahr auf über 900.000 steigen. Dadurch erhöht sich der Fluglärm insgesamt, außerdem der Roll- und Bodenlärm durch den Bau neuer Triebwerkserprobungsstellen, z. B. für den neuen A 380, sowie das zusätzliche Verkehrsaufkommen von und zum Flughafen und auf dem Gelände selbst.
Das von der Fraport AG bei den Professoren Griefahn, Jansen, Scheuch und Spreng in Auftrag gegebene Lärmschutzkonzept entspricht nicht den neusten Erkenntnissen der Lärmwirkungsforschung und wird mit den dort vorgesehenen Grenzwerten für Lärmbelastungen in keiner Weise zu einem wirkungsvollen Gesundheitsschutz der Bevölkerung führen.
Es fehlt an einem überzeugenden Konzept zum besonderen Schutz der Nachtruhe, insbesondere für die lärmsensiblen Zeiten von 20 bis 22 Uhr und die Zeit von 6 bis 8 Uhr.
Die Bundesvereinigung ist nach wie vor für eine umfassende Nachtruhe am Frankfurter Flughafen von 22 bis 6 Uhr unabhängig davon, ob der Flughafen ausgebaut wird oder nicht. Besonders zu kritisieren ist aus Sicht der Bundesvereinigung, dass der von der Fraport AG vorgesehene Untersuchungsraum zur Ermittlung von Eingriffen für das Schutzgut Menschen vor Fluglärm und Luftschadstoffen weder die in der Kommission zum Schutz vor Fluglärm als Mitglied vertretenen Städte, Gemeinden und Kreise komplett umfasst noch die zukünftigen Belastungen durch neue An- und Abflugrouten berücksichtigt. Ich erwarte, dass die Vertreter des Regierungspräsidenten die auf dem Scoping-Termin in Frankfurt-Sossenheim eine Woche lang sehr sach- und fachkundig vorgetragenen Anregungen und Bedenken der Gemeinden, Städte, Kreise und Verbände sorgfältig prüfen. Bei der Festlegung des Untersuchungsrahmen und der konkreten von der Fraport AG in Auftrag zu gebenden Gutachten zu den Themen Lärmbelastungen sind die genannten Kritikpunkte sorgfältig abzuarbeiten. Noch besser allerdings wäre es, wenn die zuständigen Behörden und die hessische Landesregierung erkennen würden, dass ein Ausbau des Frankfurter Flughafens in einem bereits so hochbelasteten Ballungsraum sozial unverträglich und umweltpolitisch unverantwortlich ist, so Dirk Treber abschliessend. Für Rückfragen: ___________________________ Presseerklärung vom 31. März 2003:
Das Fluglärmgesetz soll noch bis zum Ende diesen Jahres umfassend neu geregelt werden - Gespräch mit der parlamentarischen Staats- sekretärin Margareta Wolf aus dem Umweltministerium Der Ehrenvorsitzenden der Bundesvereinigung gegen Fluglärm Kurt Oeser sowie der Schriftführer und Regionalbeauftragte Mitte Dirk Treber trafen sich mit der Bundestagsabgeordneten und parlamentarische Staatssekretärin aus dem Bundesumweltministerium Margareta Wolf (Bündnis 90/die Grünen) in Rüsselsheim. Grund des Treffens war die für Ende diesen Jahres vorgesehene Novellierung des Fluglärmgesetzes. Ein zentrales Anliegen der Bundesvereinigung ist die rasche Novellierung des 30 Jahre alten Fluglärmgesetzes, damit ein wirkungsvoller Lärmschutz der Bevölkerung durch den ständig weiter steigenden Flugverkehr erreicht wird. Frau Wolf kündigte an, dass bis zum Ende diesen Jahres eine Neuregelung der Fluglärmgesetzgebung erfolgen soll. Die Mitwirkungsrechte der Städte und Gemeinden sowie der Bürgerinnen und Bürger bei der Festlegung neuer An- und Abflugrouten gestärkt werden, ebenso die Rechte der Fluglärmkommissionen, der Fluglärmschutzbeauftragten und die Mitwirkungsrechte der Bundesvereinigung gegen Fluglärm bei allen anstehenden Aus- und Neubaumaßnahmen von Flughäfen, so Kurt Oeser. Die Bundesvereinigung hält eine getrennte Lärmschutzregelung zwischen militärischen und zivilen Flügen für sinnvoll. Auch die neuen EU - Richtlinien zu Lärmbekämpfung sollen in das Gesetz eingearbeitet werden. "Das hat erhebliche Auswirkungen auf die in Frankfurt geplante sechsstündige Mediationsnacht von 23 bis 5 Uhr, denn die EU-Regelung geht von einer achtstündigen Nachtruhe aus", so Dirk Treber aus Mörfelden-Walldorf. Ein umfassender Schutz der Nachtruhe für die von Fluglärm betroffenen Bürgerinnen und Bürger soll ein zentraler Punkt des neuen Fluglärmgesetzes sein. Es muss eine Lärmschutzkonzeption auf der Grundlage der neusten Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung entstehen, für die besonders durch Fluglärm betroffene Regionen, so der Wunsch der beiden Mitglieder der Bundesvereinigung an Frau Wolf. Bei dem Gespräch entwickelte sich die Idee für eine Lärm- und Umweltgabe in der Größenordnung von 1-2 Euro, die nach dem Verursacherprinzip direkt mit dem Ticket von jedem Passagier und für alle Frachtsendungen erhoben wird. Damit soll dauerhaft eine Finanzierung von Lärmschutz, Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen in der Rhein-Main-Region sowie für alle anderen Flughafenanwohner erreicht werden. Lärmreduzierung könnte mit einem "Lärmtaler" finanziert werden, so Margareta Wolf, das ist der Weg, den wir gehen müssen, um zu einem gerechten Ausgleich zwischen den wirtschaftlichen Interessen des Luftbenutzers und den Schutzinteressen der Bürgerinnen und Bürger zu kommen. Zum Schluss waren sich die Bundestagsabgeordnete Wolf und die Vertreter der Bundesvereinigung gegen Fluglärm einig, dass als weiterer Schritt eine umfassende Lärmschutzgesetzgebung im Rahmen des Bundesimmissionsschutzgesetzes gefunden werden muss, welches die Bevölkerung wirkungsvoll von allen Einwirkungen durch Straßenlärm, Schienenlärm, Fluglärm, Industrie- und Gewerbelärm und anderen Lärmarten schützt. Für Rückfragen: Presseerklärung vom 24. März 2003
Bundesvereinigung gegen Fluglärm fordert Beteiligung am Scoping-Termin des RP zum Flughafenausbau und kritisiert das von der Fraport AG vorlegte Lärmschutzkonzept Der Präsident der Bundesvereinigung gegen Fluglärm Joachim Hans Beckers fordert in einem Schreiben an das Regierungspräsidium in Darmstadt, die BVF an dem für April vorgesehenen Planfeststellungsverfahren für den Ausbau des Flughafens Frankfurt Main, Durchführung eines Scoping-Termins nach § 5 UVPG zu beteiligen. Die Fluglärmgegner berufen sich dabei auf den Bundestagsbeschluss vom 5. 9. 1998 und auf Vorgaben der EU, die eine Verbesserung der Beteiligung der Betroffenen verlangen. Gleichzeitig weisen wir darauf hin, dass eine Nichtbeteiligung die Verfahren wesentlich verlängern kann, wenn die Argumente der Betroffenen erst nach der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen oder sogar erst nach einer Planfeststellung eingebracht werden können. Für den Fall, dass der RP der Bundesvereinigung gegen Fluglärm keine Beteiligung und Mitwirkung an dem Verfahren einräumt, schliessen wir uns der vorlegten Stellungnahme der Kommission zur Abwehr des Fluglärms Flughafen Frankfurt Main vom 12. 3. an. Die Kommission weist in ihrem Schreiben zum Planfeststellungsverfahren für den Ausbau des Flughafens Franfurt in vier Punkten nach, dass die von der Fraport AG vorgelegten Unterlagen zum Thema Lärmschutz nicht mit den Ergebnissen der Mediation übereinstimmen: 1. Die von der Mediation zum Thema Lärmschutz vorgelegten Punkte: 100 : 100-Regelung, Boden- und Rolllärm sowie die Berücksichtigung von Nat 70-Werten sind nicht berücksichtigt. 2. Die gesetzliche Nacht umfasst den Zeitraum von 22.00 bis 06.00 Uhr, nicht von 23.00 bis 05.00 Uhr. 3. Die von der Fraport AG vorgelegte Lärmschutzkonzeption „Grundlegende Überlegungen zur Lärmmedizinischen Beurteilung“, erstellt von Prof. Dr. Barbara Griefahn, Prof. Dr. Dr. Gerhard Jansen, Prof. Dr. Klaus Scheuch und Prof. Dr. Manfred Spreng, erfüllt nicht die Anforderung des gegenwärtigen Stands der Lärmwirkungsforschung. Beim Vergleich dieser lärmmedizinischen Beurteilung mit anderen aktuellen Beurteilungen, wie das von der EU-Kommission angenommene Papier „Elemente for a position paper on realionsships between transportation noise and annoyance“, Juli 2002 sowie die Broschüre „Fluglärmwirkungen“ des Umweltbundesamtes aus dem Jahr 200, werden deutliche Unterschiede offensichtlich. Im übrigen wurden zwischenzeitlich bereits wissenschaftlich begründete Zweifel an der angewandten Methodik veröffentlicht, siehe die Zeitschrift für Lärmbekämpfung vom Januar 2003. 4. Die Kommission hat zurecht festgestellt, dass der voraussichtliche Untersuchungsraum zur Ermittlung der Eingriffe für das Schutzgut Menschen nicht alle, in der Fluglärmkommisssion als Mitglied vertretene Städte, Gemeinden und Kreise komplett umfasst. Für Rückfragen: Presseerklärung der IGF vom 18. Dezember 2002 IGF bekräftigt ihre
Ablehnung des Flughafenausbaus in Frankfurt und fordert
ein umgehendes Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr! Zu dem heute bekannt
gegebenen Beschluss des Fraport-Aufsichtsrates die Planfeststellung für
den Ausbau des Frankfurter Flughafens mit einen Nachtflugverbot von 23 bis
5 Uhr zu beantragen, erklärt Dirk Treber für den Vorstand: Ein Nachtflugverbot von 23 bis 5 Uhr im Sinne der Frankfurter Mediation, welches für den Zeitraum von 22 bis 23 Uhr und von 5 bis 6 Uhr maximal 150 Flugbewegungen zulässt, kann nicht als Zugeständnis der Fraport AG an die Bewohner der Region zur Akzeptanz für die Ausbaumassnahmen hingenommen werden. Bereits jetzt gibt es ohne Flughafenausbau jede Nacht durchschnittlich 150 Flugbewegungen in der Zeit von 22 bis 6 Uhr. Eine Verkürzung der nächtlichen Ruhezeit auf nur sechs Stunden und die Konzentration von maximal 150 Flugbewegungen in der restlichen Nachtzeit stellt keine wirkliche Verbesserung der Situation dar. Sechs Stunden Nachtflugverbot bei gleichzeitigem Flughafenausbau sind nur als ein Trostpflaster für die von Lärm und Abgasen belasteten Städte und Gemeinden und ihre Bürger anzusehen. Für die IGF bekräftigt Dirk Treber abschliessend, dass der geplante Flughafenausbau auch in Zukunft abgelehnt wird und bereits jetzt ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr durch die hessische Landesregierung erlassen werden soll.___________________________ Pressemitteilung der IGF
vom 15. April 2002 24. April 2002: Ein
Tag für die Ruhe – gegen Lärm -International Noise Awareness Day Am
24. April findet zum fünften Mal bundesweit der „Tag gegen Lärm –
Internationaler Noise Awareness Day“ statt. International ist es bereits
das siebte Mal. In Deutschland wird dieser Tag organisiert durch den
Arbeitskreis „Öffentlichkeitsarbeit für gehörgerechte Geräuschbeurteilung“
in Fachausschuss Hörakustik der Deutschen Gesellschaft für Akustik
(DEGA) e.V. in Verbund mit dem International Noise Awareness Day. An
diesem Tag finden weltweit und in Deutschland zahlreiche Veranstaltungen
und Aktionen statt, die die Aufmerksamkeit auf die Belastungen durch
Schalleinwirkung lenken. ___________________________ Presseerklärung der Bundesvereinigung gegen Fluglärm vom 19. April 2002 Das Thema Gesundheit
und Fluglärm wird beim Erörterungstermin zum Flughafenausbau völlig
unzureichend erfasst! Die mehrtägige
Diskussion des Fluglärms hat gezeigt: die der Ausbauplanung des
Frankfurter zugrundeliegende
Daten entsprechen nach Auffassung von Dirk Treber und Prof. Dr. Kurt Oeser,
die für den Vorstand der Bundesvereinigung gegen Fluglärm am Erörterungstermin
in Frankfurt-Sossenheim teilnehmen, nicht dem heutigen Kenntnisstand der Lärmwirkungsforschung
und der aktuell geführten Diskussion um eine Novellierung des Fluglärmgesetzes. Die Vertreter der Fraport
berufen sich ständig auf das 1971 beschlossene Fluglärmgesetz und die
dort festgesetzten Grenzwerte. Bereits bei einer großen Anhörung des
Verkehrsausschusses des Deutsches Bundestages im November 1997 mit
Vertretern von über 100 Lärmschutzinitiativen haben sich Vertreter aller
Bundestagsparteien für eine grundlegende Neufassung des Fluglärmgesetzes
ausgesprochen. Sowohl SPD als auch Bündnis 90/Die Grünen haben
entsprechende Konzepte vorgelegt. Im September 1998 haben dann CDU, FDP
und Grüne die damalige Bundesregierung aufgefordert, in der neuen
Legislaturperiode eine Gesetznovelle vorzulegen, die den von Fluglärm
betroffenen Bürgern einen besseren Schutz gewährleistet als bisher. Erst
dieser Tage hat der Sachverständigenrat für Umweltfragen die
Bundesregierung dafür kritisiert, dass sie in dieser Legislaturperiode
keine Novellierung des Fluglärmgesetzes vorgenommen hat. Der Sachverständigenrat
kommt zu dem Ergebnis, dass die vom Bundesumweltministerium
vorgeschlagenen Grenzwerte „ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der
Belastungslage“ seien. Darüber hinaus empfehlen die Umweltexperten ein
möglichst ausnahmslos geltenden Nachtflugverbot. Gleiches gilt für die
neuen Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung. Bereits im
Mediationsverfahren zum Ausbau des Frankfurter Flughafens wurde von den
Wissenschaftlern Maschke, Griefahn, Guski und Spreng ein Einzelschallpegel
von 52/53 dB als Grenzwert gefordert und ein Dauerschallpegel von 32 dB
(A) als kritischer Lärmgrenzwert definiert. Beim derzeit
stattfindenden Raumordnungsverfahren für den Ausbau des Flughafens
Kassel-Calden wurde ein lärmmedizinisches Gutachten vorgelegt, in dem
Prof. Dr. Michael Kastner folgende Grenzwerte definiert: 62,5 dB außen,
47 dB innen. Wieso legt Fraport kein lärmmedizinisches Gutachten vor und
warum werden auch diese Grenzwerte nicht zur Kenntnis genommen? Sehr kritisch wird aus Sicht der Bundesvereinigung gegen Fluglärm gesehen, dass es bereits vor den oben genannten Grenzwerten eine Aufweckgrenze durch nächtliche Überflüge gibt. Dies wird noch durch die hohe Zahl der nächtlichen Flugbewegungen gefördert. Die Veränderung der
Schlafqualität wird bei den von Fraport vorgelegten Gutachten nicht berücksichtigt.
Ständig bezieht sich Fraport
auf neue Schlafstudien des Deutschen Instituts für Luft- und Raumfahrt
(DLR) berufen. Dort finden
alle Risikogruppen (Kinder, Alte, Kranke) keine Berücksichtigung, nur
gesunde und belastungsfähige Personengruppen werden untersucht. Die aktuell von der EU
vorgelegten Richtlinien zur Lärmbekämpfung, die den Flughäfen eine
detaillierte Lärmminderungsplanung auferlegen werden von Fraport
ignoriert und bei den jetzt vorgelegten ROV-Unterlagen nicht berücksichtigt. Zusammenfassend lässt
sich aus Sicht von Dirk Treber und Prof. Dr. Kurt Oeser feststellen, dass
Fraport nicht bereit ist, die Lärmwirkungen und Gesundheitsbeeinträchtigungen
der von Fluglärm betroffenen Menschen ausreichend darzustellen und
entsprechende Vorsorgemaßnahmen zu treffen. Die Bevölkerung des
Rhein-Main-Gebiets braucht sofort eine flugfreie Zeit von 22 bis 6 Uhr und
ein umfassenden und vorsorgenden Lärmschutz. Die Gesundheit der hier
lebenden Menschen und ihre Lebensqualität muss den gleichen Stellenwert
haben wie die wirtschaftlichen Interessen des Flughafens und der
Fluggesellschaften. Für Rückfragen: Einwendung der
Bundesvereinigung gegen Fluglärm vom 29. Januar 2002 zum
Raumordnungsverfahren Offener Brief vom 18. Januar
2002 der IGF an den Außenminister Joschka Fischer Pressemitteilung vom 20. Juli 2001 Bei den Bonner Verhandlung zum Abkommen von Kyoto den Klimakiller Luftverkehr nicht vergessen IGF fordert Umweltabgaben auf Flugverkehr! Für den Vorstand der IGF weist Dirk Treber darauf hin, dass innerhalb des Verkehrsbereiches mit den höchsten Wachstumsraten der zunehmende Luftverkehr (pro Jahr ca. 5%) die größte Umweltschädlichkeit aller Verkehrsmittel ausweist. Neben hohem Energieverbrauch, Lärm und Abgasen ist dies vor allem der negative Einfluss auf das Klima (Treibhauseffekt). Angesichts der hohen Wachstumsraten ist der Flugverkehr zu einer ernstzunehmenden Gefahr für das Weltklima geworden. Dies wird durch eine Aussage der Greenpeace-Studie Klimaschädlichkeit des Flugverkehrs vom Juni 1996 belegt: "Damit ist das Flugzeug die mit großem Abstand energieaufwendigste und damit umwelt- bzw. klimabelastendste Form des Transports." Und leider werden für die Zukunft, nach Aussagen des Umweltbundesamtes für die künftige Entwicklung des Flugverkehrs erhebliche Steigerungsraten prognostiziert, die noch weit über das angenommene Wachstum im Individualverkehr hinausgehen. In einer UBA-Studie von 1996 heißt es: "Der Kraftstoffverbrauch und die davon direkt abhängigen CO2Emissionen des Flugverkehrs werden in Zukunft weiter drastisch steigen." Und Greenpeace stellt fest: "Aufgrund der großen weltweiten Steigerungsraten im Flugverkehr werden die klimaschädlichen CO2-Emissionen bis 2010 gegenüber heute um etwa 50% ansteigen." Aber auch der Verband d. Mineralölwirtschaft e.V. analysiert: "Seit der ersten Klimaschutz-Konferenz 1990 in Rio bis einschließlich 1997 ist der Kerosinverbrauch des zivilen Luftverkehrs in Deutschland um 29,7% gestiegen. Der Anteil des Flugverkehrs an der Klimabelastung durch fossile Brennstoffe wird bei einer Fortsetzung des Trends weiterhin steigen." Der enorme Treibstoffverbrauch und der damit verbundene Abgasausstoß wirkt sich in den üblichen Flughöhen von 8 bis 12 km über der Erdoberfläche ganz anders als in Bodennähe aus. So gehen die internationalen UNKlimaforscher (IPCC) von einer 23 mal so großen Treibhauswirksamkeit der Flugzeug-Emissionen aus. Erschreckend ist neben den riesigen Umwegen der hohe Treibstoffverbrauch der reinen Frachtflugzeuge: Sie verbrauchen rund zehnmal mehr Treibstoff pro beförderter Tonne als ein Lkw, von der Bahn ganz zu schweigen. 1. Beispiel Treibstoffverbrauch 2. Jahrelange Verweildauer in der oberen Luftschicht 3. Gewaltiger globaler Anstieg der Luftverschmutzung 4. Vermehrte Kondensstreifen am Himmel Im Gegensatz dazu hat der beim Auto ausgestoßene Wasserdampf keine Treibhauswirkung und es entstehen auch keine Kondensstreifen. Als weitere Schadstoffbelastung kommen für die Menschen im Umland von Flughäfen Rückstände aus Treibstoffschnellablässen hinzu. Um das Landegewicht und die Explosionsgefahr zu reduzieren, lassen Piloten bei befürchteten Notlandungen Treibstoff ab, 1989 allein bei Anflügen zum Flughafen Frankfurt/Main über 300.000 l giftiges Kerosin auf Äcker, Dächer, Haut und Lunge im Odenwald, Spessart oder Westerwald. 5. Flugverkehr wird hochgradig subventioniert UNO Generalsekretär Kofi Annan hat auf der Sechsten
Konferenz der Vertragsstaaten des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über
Klimawandel in Den Haag im November 2000 gesagt: Dirk Treber erwartet abschießend, dass bei den zur Zeit in Bonn stattfindenden Verhandlungen zur Umsetzung des Abkommens von Kyoto auch der Klimakiller Luftverkehr in den dort zu vereinbarten Maßnahmenkatalog zur Reduzierung des weltweiten Treibhauseffektes und der Klimaveränderungen aufgenommen wird. Umweltabgaben auf Schadstoffe durch den Flugverkehr sind auf internationaler Ebene verbindlich festzulegen. Sollten sich die Vertragsstaaten von Kyoto wegen des Ausscheren der USA nicht auf gemeinsame Schritte einigen können, so muss die EU mit anderen Ländern alleine vorangehen und wirksame Umweltschutzmaßnahmen beschließen. ___________________________ Pressemitteilung vom 12. Juni 2001 "Forum Flughafen - Mobilität um jeden Preis?" auf dem Kirchentag am 15. JuniDie Bürgerinitiativen gegen den Flughafenausbau und die Interessengemeinschaft zur Bekämpfung des Fluglärms (IGF) freuen sich auf eine rege Teilnahme der Kirchentags-besucher und der Menschen aus ganz Hessen. Die Diskussionsveranstaltung zum Thema "Mobilität um jeden Preis" findet am 15. Juni um 19.30 Uhr in der Halle 6 auf dem Frankfurter Messegelände statt. Professor E.U. von Weizsäcker hält den Eröffnungsvortrag, diskutieren werden Kirchenrat J. Dulige, Ministerpräsident Koch, Oberbürgermeister Grandke (Offenbach), Martin Kessel vom Bündnis der Bürgerinitiativen und Frau Professor Jakubeit, FRAPORT AG. Das Bündnis der BIs, dem auch die IGF angehört, wartet auf die Entscheidung der Veranstaltungsleitung des Kirchentages, den interessierten Bürgern der gastgebenden Region die Teilnahme an dem Diskussionsforum mit Freikarten zu ermöglichen. "Es werden sich zahlreiche interessierte Menschen an diesem Abend einfinden im Vertrauen darauf, dass eine so wichtige Veranstaltung für die Region frei zugänglich ist - dies lässt zumindest der bisherige Verlauf der Diskussionen innerhalb der Bürgerinitiativen erwarten. Wir bitten die Kirchentagsleitung, über eine Regelung nachzudenken, die im Interesse der Menschen ist," so Wolfgang Ehle, einer der Sprecher des Bündnisses. Diese Erwartung wird auch Dirk Treber, dem Vorsitzenden der IGF, unterstützt. In diesem Zusammenhang wurde auch diskutiert, den Zugang zu der Veranstaltung ab 19:30 Uhr unbürokratisch ohne Kartenkontrolle zu gewähren. Der Vorstand der IGF ruft alle Bürger und Bürgerinnen aus der Rhein-Main-Region dazu auf, am Freitagabend in großer Zahl zu der Veranstaltung in der Messehalle 6 nach Frankfurt zu kommen. "Wir sehen auf diesem Forum die Möglichkeit, eine breite Öffentlichkeit für die Problematik hier in der Region zu schaffen, zumal an diesem Abend Rundfunk und Fernsehen anwesend sein werden", so Dirk Treber abschließend. Die Veranstaltung wurde im Vorfeld auch in Kirchenkreisen stark diskutiert, wir gehen jedoch davon aus, dass der Eintritt zu diesem wichtigen Forum für die Bürger der Region kostenlos ist. Freikarten können direkt bei den Kirchengemeinden vor Ort
oder der Arbeitsgruppe Kirchentag angefragt werden. Das Bündnis der Bürgerinitiativen gegen den Flughafenausbau und die IGF freuen sich darüber hinaus über viele Gäste an seinem Stand auf dem Liebfrauenplatz in Frankfurt beim Eröffnungsfest des Kirchentages am 13.6. ab 18.00 Uhr und auf dem Markt der Möglichkeiten vom 14. - 16. Juni in der Messehalle 4.2, Stand H 42 (10.00 bis18.00 Uhr). ___________________________Presseerklärung vom 29. Mai 2001 Die Bundesvereinigung gegen Fluglärm hält den Umgang mit dem Flugzeugunglück am Flughafen Tempelhof durch den Senat von Berlin für absolut unzureichend. Zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Flugzeugunglücken gehöre es, umgehend eine qualifizierte Risikoanalyse für alle drei innerstädtischen Berliner Flughäfen (Tegel, Tempelhof und Schönefeld) einzuleiten. Die Bundesvereinigung kritisiert, dass der Berliner Senator Strieder in seiner Presseerklärung verschweige, dass auch beim Flughafen Schönefeld ein sehr hohes Risikopotential für den direkt am Schönefelder Flughafen gelegenen Ortsteil Bohnsdorf und für Brandenburger Ortsteile bestehe.So wurde die Bedeutung der direkt in der Einflugschneise liegenden Erdgashochdruck-leitungen und der Erdgasübergabestation von offiziellen Stellen erst im Rahmen der Anhörung zum Flughafen Schönefeld erkannt. Ausmaß und Gefahrenpotential dieser Leitungen sind vom Flughafen verschwiegen worden. Die Bundesvereinigung weist darauf hin, dass eine innerstädtische Lage von Flughäfen nicht nur eine erhebliche Gefährdung von Anwohnern, sondern auch von Fluggästen und Crews darstellt. Über 90 Prozent der Flugzeugunfälle ereignen sich im Umkreis von 20 km um Flughäfen bei Starts und Landungen. Wenn Flughäfen mitten in dichtbebauten Siedlungsgebieten liegen, so erhöhe dies die Folgen eines Flugzeugunfalles erheblich. Unter Sicherheitsgesichtspunkten besonders problematisch seien neben den Berliner Flughäfen auch die Flughäfen Hamburg-Fuhlsbüttel und Düsseldorf. Auch die dichte Besiedlung rund um den Frankfurter Flughafen und die bereits jetzt sehr hohe Belastung erfordern eine umfassende Risikoanalyse zu den Gefahren durch Flugzeugabstürze oder zusammenstössen. Im Zusammenhang mit den neuen Ausbauplänen wurde während des Mediationsverfahrens diese Problematik vernachlässigt. Die Bundesvereinigung gegen Fluglärm erwartet, dass dieses Thema jetzt unverzüglich untersucht wird. Wirkungsvolle Sicherheitsmassnahmen für die Wohnbevölkerung des Rhein-Main-Gebietes sind umgehend zu realisieren. Die Bundesvereinigung gegen Fluglärm hat bereits am 23.11.2000 in einer Pressekonferenz über das Gefahrenpotential innerstädtischer Flughäfen informiert und die verantwortlichen Stellen - Luftfahrtbehörden und Senat von Berlin aufgefordert - die erforderlichen Schritte einzuleiten. Pressesprecher: Dirk Treber Flughafenkonzept der Bundesregierung Flughafenkonzept der Bundesregierung Download (txt-Datei, 7 KB) ___________________________ Pressemitteilung vom 11. September 2000 IGF ruft zur Demonstration nach Wiesbaden aufDirk Treber ruft die Bürgerinnen und Bürger aus der Rhein-Main-Region für den Vorstand der Interessengemeinschaft zur Bekämpfung des Fluglärms dazu auf, sich in großer Zahl an der Demonstration am 16. September 2000 in Wiesbaden gegen die geplante Flughafen-Erweiterung in Frankfurt und für ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr zu beteiligen. Gerade die jetzt bekannt gewordenen zusätzlichen Flächenforderungen der FAG von 117 ha sowie die geplante Abholzung von 97 ha Bannwald für ein neues Terminal und zusätzliche Infrastrukturmaßnahmen im Süden des Flughafengeländes zeigen deutlich, dass der Flughafen noch weiter wachsen will. Ging es zunächst um eine weitere Landebahn zur Kapazitäts-steigerung von derzeit 80 Flugbewegungen auf 120 pro Stunde, werden jetzt weitere Planungen bekannt, die zusätzliche Ausbaumaßnahmen vermuten lassen. Womöglich soll doch noch in einem späteren Stadium im Süden des Flughafens eine neue Bahn gebaut werden. Die am 19. August von Ministerpräsident Koch vorgeschlagene nordwestlich gelegene neue Bahn im Kelsterbacher Wald ist vielleicht nur ein Ablenkungsmanöver. Aufgrund der aktuellen Belastungen (Lärm, Dreck, Abgase und Flächenversiegelung) durch den Frankfurter Flughafen ist der Bevölkerung in der Rhein-Main-Region ein weiterer Ausbau nicht mehr zu zumuten. Wir brauchen das Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr jetzt sofort! Für diese Forderungen sollen am kommenden Samstag möglichst
viele Bürger aus der Rhein-Main-Region in Wiesbaden demonstrieren, damit die
Landespolitiker merken, dass ein weiterer Flughafenausbau auf massive Kritik stößt und
nicht widerstandslos hingenommen wird. Pressemitteilung vom 14. August 2000 Beschlüsse der letzten Vorstandssitzung weitere
Arbeitsschwerpunkte für die nächsten Monate Herr Prof. Oeser hat seine Sicht der Dinge ausführlich
dargelegt und begründet, warum er an dem Mediationsverfahren teilgenommen hat. Er sieht
insbesondere in den Empfehlungen zum Nachtflugverbot und neuer Grenzwerte für Fluglärm
einen Erfolg seiner Tätigkeit. Er bewertet ein Nachtflugverbot von 23 bis 5 Uhr als Kompromiß des Mediationsverfahrens, während er die Nachtruhe in der Flughafenregion um Frankfurt von 22 bis 6 Uhr geschützt sehen möchte. Gleichzeitig hat er angekündigt, seine Mitarbeit im Regionalen
Dialogforum (RDF) für die Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF) e. V. einzustellen.
Für die BVF soll zukünftig Dirk Treber in seiner Eigenschaft als Beisitzer im Vorstand
diese Aufgabe übernehmen. Durch die Ausbaupläne des Frankfurter Flughafens ist
verstärkt der Flughafen Hahn im Hunsrück im Rahmen eines zukünftigen Flughafenssystems
im Gespräch. Außerdem hat sich der Vorstand der IGF mit der geplanten Gründung des Vereins "Leben, Arbeiten und Erholen in Rhein-Main" (LAERM) beschäftigt. Dietrich Ott berichtete als Mitarbeiter der Stadt Rüsselsheim über die geplanten Aktivitäten und den Zweck des Vereins: er soll die Lebensqualität der Bevölkerung durch
erhöhen. Nicht mehr beraten werden konnten die folgenden Tagesordnungspunkte:
Diese Themen werden bei den weiteren Sitzungen besprochen. Abschließend wurde noch festgelegt, den vom "Bündnis der Bürgerinitiativen: Kein Flughafenausbau für ein Nachtflugverbot" geplanten Protestmarsch am 16. September in Wiesbaden zur Übergabe der über 100.000 gesammelten Unterschriften aus der Rhein-Main-Region zur
zu unterstützen. Insbesondere in den Gemeinden Nauheim, Büttelborn, Griesheim
und der Stadt Mörfelden-Walldorf sollen bis zum Abgabetermin noch verstärkt
Unterschriften gesammelt werden. ___________________________ Presseerklärung vom 27. Juli 2000 Flugzeugkatastrophe von Paris kann jederzeit auch in Frankfurt geschehen Sicherheitsriskien des Flugverkehrs bei der Ausbaudiskussion bisher vernachlässigt Der Absturz der Concorde unmittelbar nach dem Start vom Pariser Flughafen und der Tod von über 100 Menschen hat deutlich gemacht, daß die Sicherheitsriskien des Flugverkehrs nicht vernachlässigt werden dürfen. Der Frankfurter Flughafen liegt im dicht besiedelten Rhein-Main-Gebiet und schon jetzt werden viele 10.000 Menschen sowohl bei Starts als auch bei Landungen in einer Höhe zwischen 300 und 1000 Meter überflogen. Die jetzt diskutierten Ausbaupläne werden zu einer deutlichen Erhöhung der Flugbewegungen von derzeit 450.000 pro Jahr auf 700.000 bis 800.000 Bewegungen führen. Mit der Steigerung der Flugbewegungen wird das Risiko eines Absturzes zunehmen. Für den Vorstand der IGF erinnert Dirk Treber daran, daß seit 1995 11 Blue-Ice- und Fäkalien-Vorfälle sowie 10 Wirbelschleppenschäden aus Rüsselsheim, Bauschheim und Raunheim gemeldet wurden. Dabei wurden Schadenssummen in Höhe vom 7.940 DM bzw. 29.793 DM gegenüber der FAG geltend gemacht. Dabei sind ähnliche Vorfälle in Langen und anderen Teilen des Rhein-Main-Gebiets noch nicht mitgerechnet. Bis heute sind für derartige Schadensfälle keine verbindlichen Regelungen zwischen den Flughäfen und den Luftfahrtgesellschaften getroffen worden. Weder in Hessen noch in anderen Bundesländern oder auf Bundesebene gibt es bis heute eine rechtlich eindeutige Schadensregelung. Die Gefahr eines Flugzeugabsturzes über der dicht besiedelten Rhein-Main-Region ist jederzeit gegeben. Gerade im Start- und Landeanflug besteht das größte Risiko für ein Flugzeugunglück. Dieses Gefahrenmoment wurde in der aktuellen Diskussion um den Flughafenausbau in Frankfurt ignoriert. Im vergangenen Jahr ist bei der Notlandung einer indischen Maschine in Frankfurt nur knapp eine ähnliche Katastrophe wie in Paris vermieden worden. Außerdem hat es kurz nacheinander zwei Notlandungen auf der Startbahn 18 West gegeben. Die vom derzeitigen Flughafenbetrieb ausgehenden Belastungen (Lärm, Schadstoffe, Waldverlust, Flächenversiegelung, Sicherheitsriskien) sind bereits so schwerwiegend, daß jetzt eine deutliche Reduzierung und Minderung notwendig ist. Die Lebens- und Umweltqualität der hier lebenden Menschen ist genau so wichtig wie die wirtschaftliche Entwicklung des Flughafens. "Für uns sind die Grenzen der Belastbarkeit erreicht, deshalb wenden wir uns gegen einen weiteren Flughafenausbau. Wir brauchen ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr, sowie ein neues Fluglärmgesetz. Ein deutliche Senkung des Schadstoffausstoßes durch den Flugbetrieb und ein integriertes Gesamtverkehrskonzept. Die Sicherheitsgefahren des Flugverkehrs müssen stärker thematisiert und entsprechende Vorsorgemaßnahmen getroffen werden," sagt Dirk Treber abschließend.
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| IGF - Interessengemeinschaft
zur Bekämpfung des Fluglärms c/o Dirk Treber / Weingartenstraße 24 / 64546 Mörfelden-Walldorf |