Über uns
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Vorstand Beirat
   
Dirk Treber, Mörfelden
   Erster Vorsitzender
Karin Fischer, Büttelborn
   Zweite Vorsitzende
Petra Lücking, Büttelborn
   Kassiererin
Günther Wolny, Mörfelden-Walldorf, kommissarisch
    Schriftführer

Brigitte Tilly, Kelsterbach
    Beisitzerin
Dr. Heinz Strnad, Griesheim
   Beisitzer
Martin Kessel, Walldorf
   Beisitzer
Präsident der UECNA Europäischen Vereinigung gegen die schädliche Auswirkung des Luftverkehr
www.uecna.org
Prof. Dr. Rolf Denk, Rüsselsheim
   Medizinischer Bereich
N.N.
   Bereich Lärm, Technik
N.N..
    Juristischer Bereich
N.N.
   Bereich Naturschutz, Umwelt
N.N.
   Bereich Verkehr
Bankverbindung: Konto 600 340 bei der Kreissparkasse Gross-Gerau, BLZ: 508 525 53

Die freigewordenen Vorstandsplätze können jederzeit neu besetzt werden. Interessenten können sich bei den Vorstandsmitgliedern melden.

Satzung der Interessengemeinschaft zur Bekämpfung
des Fluglärms (IGF) e. V.

§1 - Name und Sitz
Der Name der am 27. April 1965 gegründeten Gemeinschaft ist "Interessengemeinschaft zur Bekämpfung des Fluglärms e. V.". Sitz der Gemeinschaft ist Mörfelden-Walldorf. Die Gemeinschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.Die Gemeinschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Interessen.Die Interessengemeinschaft wird in das Vereinsregister eingetragen.

§ 2 - Zweck der Interessengemeinschaft
Zweck der Interessengemeinschaft ist die Förderung des Umwelt- und Landschaftsschutzes, insbesondere durch den Schutz der Bevölkerung vor dem vom Frankfurter Flughafen ausgehenden unzumutbaren Fluglärm, sowie anderen nachteiligen Auswirkungen des Flugverkehrs.Sie tritt für die Erhaltung des natürlichen Lebensraums in der Umgebung des Frankfurter Flughafens ein.

§ 3 - Mitgliedschaft
Mitglied kann jede natürliche Person und jede juristische Person des privaten und öffentlichen Rechts werden. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Die Mitgliedschaft erlischt durch schriftlichen Austritt, durch Ausschluß seitens der Mitgliederversammlung oder durch Tod.

§ 4 - Mittel der Gemeinschaft
Alle Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Bei Auflösung oder Aufhebung der Interessengemeinschaft oder bei Fortfall ihres bis-herigen Zweckes fällt das Vermögen der Gemeinschaft an den Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland BUND e. V., Landesverband Hessen, zur unmittelbar und zweckgebundenen Ver-wendung im Sinne der satzungsgemäßen Ziele der Interessengemeinschaft für z. B. wissenschaftliche Untersuchungen und Aufklärungsarbeit zum Schutze der Bevölkerung vor dem vom Frankfurter Flug-hafen ausgehenden unzumut-baren Fluglärm sowie anderen nachteiligen Auswirkungen des Flugverkehrs.

§ 5 - Organe der Gemeinschaft
Die Organe der Gemeinschaft sind: die Mitgliederversammlung, der Vorstand, der Beirat.

§ 6 - Vorstand
Der Vorstand der Gemeinschaft besteht aus: dem ersten Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassierer, drei Beisitzern. Die Gemeinschaft wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des Vorstandes, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende, vertreten.

§ 7 - Mitgliederversammlung
Jährlich findet eine Hauptversammlung statt. Zu Mitgliederversammlungen und zur Jahreshauptversammlung wird öffentlich durch den Vorstand eingeladen.Die Versammlungen sind beschlußfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen werden. Beschlüsse werden durch einfache Mehrheit der an-wesenden Mitglieder gefaßt. Beiträge werden durch Beschluß der Mitgliederversammlung festgesetzt.

§ 8 - Beirat
Zur fachlichen Unterstützung des Vorstandes kann ein Beirat durch sachkundige Fachleute gebildet werden.Die Berufung in den Beirat erfolgt durch den Vorstand.

§ 9 - Allgemeines
Die Interessengemeinschaft zur Bekämpfung des Fluglärms ist überparteilich und überkonfessionell. Sie kann nationalen Organisationen, welche gleiche Ziele oder Zwecke verfolgen, als Mitglied beitreten.

§ 10 - Auflösung
Die Gemeinschaft kann nur aufgelöst werden, wenn mindestens zwei Drittel der Mitglieder für die Auflösung stimmen.

 

 

 

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IGF - Interessengemeinschaft zur Bekämpfung des Fluglärms
c/o Dirk Treber /  Weingartenstraße 24 / 64546 Mörfelden-Walldorf